Oberschenkelhalsbruch in der Unfallversicherung

Unter einem Oberschenkelhalsbruch wird ein Bruch zwischen Hüftkopf und Oberschenkelknochenschaft verstanden. Diese Fraktur tritt meist bei älteren Menschen auf.

 

Durch Verschleiß im hohen Alter reicht hier oft eine geringe Krafteinwirkung wie z.B. ein Sturz, um einen Oberschenkelhalsbruch zu erleiden. Aus Sicht der Unfallversicherung ist dieser Bruch nicht mitzuversichern, da es sich bei dem Verschleiß nicht um einen Unfall im herkömmlichen Sinne handelt.

 

Besondere Unfall-Schutz bei Oberschenkelhalsbrüchen

Hinweis zu Oberschenkelhalsbruch: Bei einigen Unfallversicherungen ist es möglich, sich gegen die Folgen eines Oberschenkelhalsbruches abzusichern. Hierbei ist es unwesentlich, ob die Ursache für den Bruch in einem Unfall liegt oder nicht.

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