Ihr Chef zahlt die Beiträge zu Ihrer Direktversicherung direkt aus Ihrem Bruttogehalt.
Dadurch sparen Sie Steuer- und Sozialabgaben und können mit einem kleinen Eigenaufwand ein sattes Polster für den Ruhestand ansammeln!
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt.
Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung
beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben. Da die mathematischen Regeln zur Berechnung allerdings
feststehen, sind keine inhaltlichen Veränderungen zu erwarten.
Der bAV Höchstbeitrag 2017 beträgt EUR 254 (Monat) bzw. EUR 3.048 (Jahr) steuer– und SV-frei (4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West), zusätzlich EUR 1.800 (Jahr) steuerfrei *
* Wenn kein pauschal versteuerter Vertrag (§ 40b EStG) vor 2005 abgeschlossen wurde.
(Nur für Altverträge bis 31.12.2004)
EUR 1.752 (Jahr)
EUR 2.148 (Jahr) bei Durchschnittsbildung
Die Beitragsmessungsgrenzen in der Rentenversicherung steigen im Jahr 2017. Die Beitragsbemessungsgrenze West wird 2017 auf EUR 6.350 erhöht,
jährlich sind dies EUR 76.200. In den neuen Bundesländern gilt 2017 die Beitragsbemessungsgrenze Ost von EUR 5.700 (Monat) bzw. EUR 68.400 (Jahr).
Der bAV Höchstbeitrag errechnet sich regelmäßig aus 4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV.
Berechnungsgrundlage: Mann/Frau, 35 Jahre, ledig, kirchensteuerpflichtig, mtl. Bruttoeinkommen 3.000 €, mögliche Ablaufwerte mit 6 % p. a., Stand 05/2016
Bleiben Sie flexibel: So ist es z. B. kein Problem, wenn Sie Ihren bAV-Vertrag mit zu einem neuen Arbeitgeber nehmen. Ihre Beiträge wiederum können Sie bei Bedarf erhöhen oder reduzieren, in Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Elternzeit ist es auch möglich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
Der bAV Höchstbeitrag 2017 beträgt EUR 254 (Monat) bzw. EUR 3.048 (Jahr) steuer– und Sozialversicherungsfrei
(4% der Beitragsbemessungsgrenzen 74.400 € der GRV West), zusätzlich EUR 1.800 (Jahr) steuerfrei *
* Wenn kein pauschal versteuerter Vertrag (§ 40b EStG) vor 2005 abgeschlossen wurde.
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Als betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezeichnet man die staatlich geförderte Altersvorsorge direkt über den Arbeitgeber. Das heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer treffen eine Vereinbarung, einen Teil des Bruttogehalts in eine freiwillige Altersvorsorgung einzuzahlen. So fließt ein Teil des Bruttogehaltes, meist das Weihnachts- oder Urlaubsgeld des Arbeitnehmers direkt in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag. Das Attraktive hierbei ist die absolute Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der einbezahlten Beträge !
Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
einen rechtlichen Anspruch auf eine bAV im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversichert sind, können von ihrem Arbeitgeber eine bAV verlangen.
Voraussetzung: Sie verzichten dafür auf Teile ihres Gehalts und wandeln diesen Teil vom Bruttogehalt in die bAV um.
Als Arbeitnehmer können Sie mit der klassischen Direktversicherung (Gehaltsumwandlung) für Ihr Alter vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen. Dabei sind jährlich bis zu 4.848 € Ihrer Beiträge steuerfrei und bis zu 3.048 € sozialabgabenfrei.
● Lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung
● Sicherheit durch garantierte Verzinsung
● Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
● Steuerfreie Beiträge für Sie, keine Kosten für Ihren Arbeitgeber
● Hartz-IV-sicher in der Ansparphase
Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Bei dieser Variante der Direktversicherung entrichtet Ihr Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zu Ihrem Bruttogehalt. Die Einzahlungen fließen völlig steuerfrei in die Direktversicherung ein. Erst später unterliegen Ihre Versicherungsleistungen der Steuerpflicht.
Persönliche Beratung
Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, dann rufen Sie uns einfach an.
Experten stehen Ihnen montags bis freitags von 9.00 bis 20.00 Uhr unter 08142-445 888 gerne zur Verfügung. Angebot anfordern...
- Steuerfreiheit + keine zu zahlende Anteile zur Sozialvers. für das in die betriebliche Altersvorsorge einbezahlte Entgelt !
- zusätzliche, monatliche und vorallem lebenslange Rente im Alter
- Absicherung der Hinterbliebenen
- Keine Gesundheitsprüfung bei Abschluss der bAV
- Sehr schlanke Kostenstruktur - damit sehr effektiv !
- ausführliche Information können Sie bei uns anfordern ...
- Für die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) müssen Arbeitgeber keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen !
- Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern ein finanziell sehr attraktives Angebot unterbreiten und gute Mitarbeiter dadurch
langzeitig an das Unternehmen binden.
. . . ganz einfach + und enorm effektiv!