Moped-, Mofa-, Roller-Versicherung

                                                                                                ● Top-Schutz zu günstigem Beitrag

                                                                                                                      Unkomplizierter Online-Abschluss

                                                                                                                      Keine Fahrerkreisbeschränkung

 

Achtung beim Mopedkennzeichen: Wer seinen zweirädrigen Roller nun aus dem Winterschlaf weckt, muss beachten:

Ab dem 1. März 2019 muss das  Versicherungskennzeichen für Mopeds und Mofas grün sein. Das ist dann die richtige Farbe.

 

Perfekter Versicherungsschutz für Mofa, Moped und Roller

 

Für Ihre Freiheit auf zwei Rädern: Mit der Mopedversicherung für Mofa, Moped oder Kleinroller können Sie sich sicher fühlen. Ganz einfach Beitrag berechnen und online abschließen. Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie bequem per Post. Ergänzen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung um die Teilkaskoversicherung. So sind Sie auch bei Diebstahl, Sturm oder Marderbiss als Mopedfahrer bestens abgesichert.

 

Häufige Fragen zur Mopedversicherung

Erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Produkt

 

Welche Fahrzeugtypen brauchen ein Versicherungskennzeichen?

Folgende Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur betrieben werden, wenn sie ein gültiges Versicherungskennzeichen führen:

  • Kleinkrafträder, zum Beispiel Mofas, Mopeds, Mokicks, Kleinroller.
    Hierunter fallen Zweiräder bis 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
  • Pedelecs und E-Bikes sowie Fahrräder mit Hilfsmotor über 6 km/h bis max. 45 km/h
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Kleinkraftrad dreirädrig bis max. 45 km/h
  • Quads bis max. 45 km/h
  • Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max. 350 kg Leermasse, bis max. 45 km/h
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, die erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren.

Übrigens: Für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen muss keine Kfz-Steuer bezahlt werden.

 

Welche Pedelecs, E-Bikes und Fahrräder mit Hilfsmotor benötigen ein Versicherungskennzeichen?

Pedelecs bzw. E-Bikes mit einer Leistung über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen gefahren werden.

 

Die meisten Pedelecs sind Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung bis maximal 250 Watt und maximal 25 Kilometern pro Stunde oder mit einer Start- bzw. Schiebehilfe, die bis zu 6km/h schnell wird. Diese Pedelecs sind einem Fahrrad gleichgestellt. Um sie zu fahren, braucht man keine Zulassung, keinen Führerschein und kein Versicherungskennzeichen.

 

Welche Haftpflichtversicherungssummen gelten in der Mopedversicherung?

Die Haftpflicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Mopedversicherung schützt Sie vor Schäden, die Sie mit dem Moped, Mofa oder Kleinroller anderen zufügen bis zu 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person).

 

Wozu benötigen Sie in der Mopedversicherung einen Teilkaskoschutz?

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Marderbiss
  • Glasbruch
  • Kurzschluss an der Verkabelung

 

Wie lange ist das Versicherungskennzeichen gültig?

Die Mopedversicherung gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres, ganz ohne Kündigung. Wenn die Versicherung später abgeschlossen wird, dann gilt sie natürlich erst ab diesem Zeitpunkt, aber immer nur bis zum Ablauf des Februars im nächsten Jahr.

 

Neben der Police dient das Versicherungskennzeichen des jeweiligen Jahres als Versicherungsnachweis. Damit auf den ersten Blick klar ist, ob ein Moped oder Roller eine gültige Versicherung hat, wechseln die Farben der Versicherungskennzeichen jährlich (blau/grün/schwarz) und wiederholen sich dabei alle drei Jahre.

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