Hier sind Sie beim PKV-Spezialisten mit Erfahrung aus 35 Jahren!

Klicken Sie OBEN auf das Krankenversicherungsthema, das Sie interessiert

Sie sind gesetzlich krankenversichert

und interessieren sich für eine

private Krankenvoll- oder Zusatz-Versicherung

 

Wir vergleichen die Angebote der Top-Anbieter und ermitteln den für Sie den passenden Tarif

Vorteile die überzeugen:

                                                               ●  Freie Arztwahl + schnellere Termine bei Ärzten (das A+O für schnelle Genesung)

                                                               ●  Freie Krankenhauswahl - Operiert werden Sie vom Chefarzt bzw. lt. Oberarzt

                                                               ●  Keine Zuzahlungen bei Medikamenten, keine Rezeptgebühr

                                                               ●  Weltweiter Versicherungsschutz

                                                               ●  Alle medizinisch notwendigen Medikamente

                                                               ●  Beiträge seit 01.01.2010 steuerlich absetzbar

                                                               ●  bis zu 50% Beitragsersparnis möglich

                                                               ●  Einkommensunabhängiger Beitrag !

                                                               ●  Versicherungsschutz nach Ihren Wünschen und Ihren persönlichen Vorgaben

                                                               ●  Leistungsgarantie - ein Leben lang (Leistungskürzungen sind nicht möglich)

                                                               ●  Wir begleiten Sie von Beginn an. Von der Erstberatung mit kostenfreien

                                                                    unabhängigen Marktvergleich, professioneller Beratung + künftiger Betreuung


             ...klingt gut ? ...ist es auch! Wir beraten Sie gerne...

 

Wechseln Sie jetzt ihre Krankenversicherung und sparen Sie bis zu 2.400€ im Jahr!

Auch wenn Sie bereits privat versichert sind,

können Sie durch einen Wechsel des Versicherers oder Ihres Tarifs, Ihre Beiträge deutlich senken. 

Günstige PKV-Beiträge

OHNE

Ihren PKV-Versicherer zu wechseln?

 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Beitrag sinnvoll senken...

und sich ein Leben lang bezahlbare Beiträge sichern !

Sie sind PKV-Versicherter und können Ihren Beitrag nicht mehr bezahlen

 

Kurz und bündig:

Rückwirkend zum 01.08.2013 führt die Private Krankenversicherung den sog. Notlagentarif auf Grund des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Kranken-versicherung ein. Damit werden Krankenvollversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen können, vor Überschuldung geschützt.

 

Notlagentarif:

Privat Krankenversicherten, die ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, wird durch die Überführung in diesen neugeschaffenen Notlagentarif mit niedriger Prämie, die Möglichkeit gegeben, Altschulden zu reduzieren. Nach erfolgtem Mahnverfahren, wird er wieder in seinen ursprünglichen Tarif versichert.

 

Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen:

Versicherte Personen, für die am 1. August 2013 das Ruhen der Leistungen gemäß § 193 Abs. 6 VVG festgestellt ist, werden ab diesem Zeitpunkt im Notlagentarif versichert. Zudem ist für diese Personen rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung aus dem Vertrag ruht, der Beitrag des Notlagentarifs zu erheben.

Die zum Zeitpunkt des Ruhendstellens aus dem Vertrag erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen bleiben erhalten. Eine Anrechnung der Alterungsrückstellung zur Reduzierung des Beitrags im Notlagentarif wird allerdings nicht rückwirkend, sondern erst zum 1. August 2013 durchgeführt.

 

Beispielhafter Ablauf eines PKV-Versicherers:

Der Versicherer stellt im Lauf des Monats November die betroffenen Versicherungsverträge auf den Notlagentarif um. Die Versicherungsnehmer werden über die Beitragsschuld, den neuen Zahlbeitrag und den Leistungsumfang im Notlagentarif informiert. Sollte sich aufgrund des geringen Beitrags im Notlagentarif ein Beitragsguthaben ergeben, wird das Guthaben an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Außerdem erfolgt eine Umstellung des Notlagentarifs in den Ursprungstarif.

Druckversion | Sitemap
Erstinformation | AGB | Datenschutz | Impressum | Kontakt
© 2018 IhrVersicherungsmakler24.de