Hinterbliebenenabsicherung durch die Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist für Familien ein wichtiger Baustein der Hinterbliebenenabsicherung. Vor allem in Haushalten mit einem Hauptverdiener gilt sie als cleverer Risikoschutz und ist unverzichtbar, damit die Angehörigen im Todesfall ihren Lebensstandard halten können.

Arbeitet beispielsweise der Mann und kümmert sich die Ehefrau um die beiden gemeinsamen Kinder, wird die Versicherung auf das Leben des Ehemanns abgeschlossen.

Im Todesfall zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe aus, mit welcher Frau und Kinder ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten können. Aber es ist auch zu empfehlen, das Leben der Ehefrau zu versichern. Verstirbt sie und sind die Kinder noch klein, müsste der alleinerziehende Vater mitunter für eine kostspielige Kinderbetreuung aufkommen.

Beide Partner können über separate Policen oder über eine verbundene Risikolebensversicherung abgesichert werden. Bei der verbundenen Variante wird nur ein Vertrag für beide Eheleute abgeschlossen. Stirbt einer von beiden, wird die vereinbarte Summe ausgezahlt. Sie wird allerdings nur einmal ausgezahlt – selbst wenn beispielsweise bei einem Verkehrsunfall beide Partner gleichzeitig sterben sollten. Da die Todesfallleistung nur einmal versichert wird, ist diese Lösung zur Hinterbliebenenabsicherung in der Regel etwas günstiger als zwei getrennte Verträge.

 

 

Die richtige Todesfallsumme vereinbaren

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung legt man eine Versicherungssumme fest, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Verbraucherschützer empfehlen Familien mit Kleinkindern, das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens abzusichern. Verdient etwa der Mann 50.000 Euro im Jahr, sollte über die Risikoversicherung ein Betrag von 250.000 Euro abgesichert werden.

Hat das Paar ein Darlehen für eine Immobilie aufgenommen, sollte die Todesfallleistung zudem auf jeden Fall ausreichen, um den bestehenden Kredit abzulösen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Frau die laufenden Raten nicht bedienen kann und mit den Kindern aus dem Haus ausziehen müsste.

 

 

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