SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse) auf eine andere Person übertragen
(TB28).
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und worauf ist zu achten?
Eine Übertragung der SF-Klassen ist unter diesen Voraussetzungen
möglich:
- innerhalb der Familie (Großeltern, Eltern, Geschwister, Personen in häuslicher Gemeinschaft)
- abgebende Person verliert alle SF-Klassen und SF-Rabatte
- Empfänger kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seinen Führerschein hat
- Empfänger muss zuvor regelmäßig mit dem Auto des Gebers gefahren sein
Was ist noch wichtig?
- Wurde der Kfz-Versicherungsvertrag des „Gebers” bereits beendet, ist eine Rabattübertragung nur noch innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des
Versicherungsvertrages möglich.
- Eine Rückübertragung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Jeder Kfz-Versicherer hat seine eigene SF-Rabatt-Tabelle. Der Empfänger hat deshalb nach der Übertragung der SF-Klassen kein
Anrecht darauf, Prozente in gleicher Höhe wie der bisherige Eigentümer zu bekommen.
Wichtig zu wissen
- Beide Parteien (Bisherige und neuer Besitzer) können bei verschiedenen Kfz-Versicherern sein.
- Verschiedene Versicherer bieten für ein Zweitahrzeug eine Sondereinstugung an, worauf auf bestimmte Voraussetzungen zu achten ist. Erfragen Sie diese gerne bei
uns.
- Zur Übertragung sind folgende Angaben + Unterlagen erforderlich
- Fahrzeug- und Vertragsdaten beider Parteien
- Verzichtserklärung des bisherigen SFR-Inhabers
- Führerscheinkopie des neuen Besitzers
- Erläuterung des Verhältnisses von bisherigen und neuen Besitzer
- Ort, Datum, Unterschrift beider Parteien
- Eine SFR-Übertragung ist bis zu zwölf Monate nach dem Tod des bisherigen Inhabers möglich, hierzu ist die Sterbeurkunde dem Antrag beizufügen