SFR auf eine andere Person übertragen

 

SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse) auf eine andere Person übertragen (TB28).

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und worauf ist zu achten?

 

 

 

Eine Übertragung der SF-Klassen ist unter diesen Voraussetzungen möglich:

  • innerhalb der Familie (Großeltern, Eltern, Geschwister, Personen in häuslicher Gemeinschaft)
  • abgebende Person verliert alle SF-Klassen und SF-Rabatte
  • Empfänger kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie er seinen Führerschein hat
  • Empfänger muss zuvor regelmäßig mit dem Auto des Gebers gefahren sein

 

 

Was ist noch wichtig?

  • Wurde der Kfz-Versicherungsvertrag des „Gebers” bereits beendet, ist eine Rabattübertragung nur noch innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Versicherungsvertrages möglich.
  • Eine Rückübertragung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Jeder Kfz-Versicherer hat seine eigene SF-Rabatt-Tabelle. Der Empfänger hat deshalb nach der Übertragung der SF-Klassen kein Anrecht darauf, Prozente in gleicher Höhe wie der bisherige Eigentümer zu bekommen.

 

Wichtig zu wissen

  • Beide Parteien (Bisherige und neuer Besitzer) können bei verschiedenen Kfz-Versicherern sein.
  • Verschiedene Versicherer bieten für ein Zweitahrzeug eine Sondereinstugung an, worauf auf bestimmte Voraussetzungen zu achten ist. Erfragen Sie diese gerne bei uns.
  • Zur Übertragung sind folgende Angaben + Unterlagen erforderlich
    • Fahrzeug- und Vertragsdaten beider Parteien
    • Verzichtserklärung des bisherigen SFR-Inhabers
    • Führerscheinkopie des neuen Besitzers
    • Erläuterung des Verhältnisses von bisherigen und neuen Besitzer
    • Ort, Datum, Unterschrift beider Parteien
  • Eine SFR-Übertragung ist bis zu zwölf Monate nach dem Tod des bisherigen Inhabers möglich, hierzu ist die Sterbeurkunde dem Antrag beizufügen

 

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