Rabattübertragung von PKW auf Motorrad möglich?

Schadensfreiheitsrabatte sind immer wieder ein viel diskutiertes Thema.

Gehen wir mal davon aus, Sie haben aktuell einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) 22, so wird dieser SFR bei den Kfz-Versicherern im Hintergrund geführt. Wenn Sie jetzt kein Auto mehr versichern möchten, können Sie diesen SFR z.B. auf Ihr Motorrad übertragen. Somit geht Ihnen nichts verloren. In der KRAD-Police steht dann z.B. SF20, da Motorräder bei einigen Versicherern der SFR nur bis max. 20 geführt wird.

Wenn Sie z.B. in zwei Jahren wieder ein Auto versichern möchten, dann würden Sie (sofern keine Schäden eingetreten sind), die SF24 erhalten - der SFR läuft sozusagend, im Hintergrund mit.

 

Haben Sie Fragen hierzu, einfach bei uns anrufen, wir helfen Ihnen gerne ;).

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