Das wird angerechnet
● Lohn und Gehalt
● 13. und weitere Gehälter sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld
● Provisonen und Gratifikationen
● Gewinnbeteiligungen
Das wird nicht angerechnet
● Überstundengelder
● Freiwillige Zahlungen (Jubiläum)
● Kindergeld
● Familienzuschläge
Es muß sich um regelmäßige, wiederkehrende Zahlungen handeln, auf die ein Rechtsanspruch besteht.
Mit "roter Schrift" gekennzeichneten Einkommensarten, werden zum Einkommen angerechnet,
mit "hellblau Schrift", werden NICHT zum Einkommen angerechnet
● Akkordlohn
● AG-Anteil VWL
● Außertarifliche Zulagen
● Bereitschaftsvergütung im KH
● Erschwerniszuschläge
● Familienzuschläge
Fahrtkostenersatz
● pauschale Kostenerstattung
● tatsächlicher Aufwand
● Grundgehalt
● Jubiläumsgelder
● Leistungszulagen
● Provisionen
● Sachbezüge
● Tantiemen
Überstundenvergütung
● garantierte Pauschale
● Einzelabrechnung
● Urlaubsgeld
● Weihnachtsgeld
● Ambuant
● Zahn
● Stationär
● Krankenhaustagegeld
● Pflege (PVN)
● Krankentagegeld