Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung wird zur Absicherung von Krediten und Baufinanzierungen abgeschlossen. Sie wird auch als Restkreditversicherung bezeichnet. Sollte der Versicherte während der Laufzeit sterben, zahlt die Versicherung die noch offene Restschuld. Auch Krankheit oder Arbeitslosigkeit lassen sich oft absichern.

 

 

Risiko-Lebensversicherung als Alternative zur Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung kommt für die noch ausstehende Restschuld des Darlehens auf, wenn der Versicherte während der Laufzeit stirbt. Neben dem Versicherungsschutz im Todesfall kann man sich zusätzlich gegen die Risiken der Invalidität, Berufsunfähigkeit, einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder Einkommensminderung, etwa wegen Kurzarbeit, absichern.

 

Auch mit einer Risikolebensversicherung (RLV) mit fallender Versicherungssumme kann man einen Kredit oder ein Hypothekendarlehen für den Todesfall absichern. Wenn eine RLV mit fallender Versicherungssumme zur Kreditabsicherung verwendet wird, wird sie häufig als Restschuld- oder Restkreditversicherung bezeichnet.

Weil ein Kredit meist mit einer festgelegten Monatsrate getilgt wird, sinkt die zu zahlende Restschuld kontinuierlich. Daher bietet sich eine RLV an, deren Versicherungssumme in dem Maß fällt, in dem der Kredit getilgt wird. Man sollte jedoch darauf achten, dass die Versicherungssumme nicht schneller sinkt als die Restschuld.

Bei linear fallenden Verträgen kann dies der Fall sein. Denn eine Darlehenssumme fällt anfangs langsamer, da zu Beginn ein Großteil der Kreditrate für die Zinsen aufgewendet wird. Nach einigen Jahren sinkt die Restschuld dagegen schneller, da ein zunehmender Teil der Raten für die Tilgung des Darlehens verwendet werden kann. 

Eine annuitätisch fallende Versicherungssumme ist daher für ein Darlehen in der Regel die bessere Wahl. Hier lässt sich der Vertrag so gestalten, dass die Todesfallsumme ungefähr so schnell sinkt wie die ausstehende Restschuld.

 

Während eine Risikolebensversicherung nur im Todesfall zahlt, greifen umfangreichere Tarife der Restschuldversicherung etwa auch bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Solche Tarife sind allerdings relativ teuer und die Leistungen oftmals eingeschränkt. So können Leistungen beispielsweise nur für einen begrenzten Zeitraum oder erst nach einer Warte- und Karenzzeit bezogen werden.

Vorteile der Risikolebensversicherung:

  • RLV mit fallender Versicherungssumme ist in der Regel günstiger als eine Restschuldversicherung
  • RLV bietet meist einen ausreichenden Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz und Darlehensvertrag können getrennt voneinander abgeschlossen werden

 

Restschuldversicherung kündigen

Eine Restschuldversicherung kündigen ist im Grunde ganz einfach – sollte jedoch gut überlegt sein. Normalerweise lässt sich eine Versicherung zum Ende eines Zahlungszeitraums kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt meist einen Monat. Die Kündigungsbedingungen sollten Sie sicherheitshalber in Ihrem Vertrag nachlesen. Gleiches gilt auch für die Kündigung der Risikolebensversicherung.

 

Wenn ein Darlehen und eine Restschuldversicherung zusammen abgeschlossen wurden, kann eine Kündigung problematisch sein. Wenn Sie den gesamten Kredit mithilfe einer Sondertilgung abbezahlen können, steht einer Kündigung der Restkreditversicherung meist nichts im Wege. 

 

Ist dies nicht der Fall, bleibt dem Darlehensnehmer meist nur die Umschuldung zum Ablauf des Kreditvertrags – eine Kündigung ist dafür nicht notwendig. Bei einer Umschuldung während der Vertragslaufzeit muss meistens eine Vorfälligkeitsgebühr bezahlt werden.

 

Eine Umschuldung lohnt sich daher meist nicht, es sei denn, Sie haben ein sehr gutes alternatives Zinsangebot vorliegen. Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Abschluss eines Darlehens und einer Risikolebens- oder Restschuldversicherung einen Versicherungsvergleich durchführen.

 

 

Druckversion | Sitemap
Erstinformation | AGB | Datenschutz | Impressum | Kontakt
© 2018 IhrVersicherungsmakler24.de