Sie haben für Ihr Leben viele Pläne und Wünsche.
Stirbt plötzlich der Hauptverdiener,
entstehen große finanzielle Engpässe.
Die Risikolebensversicherung hilft,
Ihre Familie abzusichern, Kreditrückzahlungen zu gewährleisten und für die Zukunft Ihrer Angehörigen zuverlässig vorzusorgen.
Ob für den Familienvater, Bauherrn oder Geschäftspartner: eine Risiko-Lebensversicherung ist unverzichtbar.
Die Hinterbliebenen erhalten die volle Versicherungssumme unabhängig davon, wie viele Beiträge bisher gezahlt worden sind.
Volle finanzielle Sicherheit für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes – und das zu besonders niedrigen Beiträgen?
Mit der Risiko-Lebensversicherung kein Problem.
Egal, ob für die Familie, Immobilienfinanzierung oder Absicherung von Firmenteilhabern und Schlüsselkräften.
Sie hinterlassen im Todesfall keine finanziellen Lücken.
Was sollte eine Risiko-Lebensversicherung abschließen?
Eine Risikolebensversicherung ist vor allem für Familien mit kleinen Kindern wichtig. Denn die staatlichen Leistungen in Form von Witwen- oder Witwerrente sowie Halbwaisenrente reichen im Ernstfall nicht aus, um den Wegfall eines Einkommens auszugleichen und den bisherigen Lebensstandard zu halten. Daher sollte auf jeden Fall der Hauptverdiener einer Familie eine Risikolebensversicherung abschließen, damit die Hinterbliebenen im Falle seines Todes ausreichend finanziell abgesichert sind.
Aber selbst wenn sich ein Elternteil ausschließlich um die Erziehung der Kinder kümmert, ist ein Todesfallschutz zu empfehlen. Verstirbt der Vater oder die Mutter durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall, müsste nämlich der Partner eine kostspielige Kinderbetreuung organisieren oder seine Arbeitszeit reduzieren – ohne Versicherungsschutz droht hier eine Versorgungslücke.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Risiko-Lebensversicherung?
Vor allem wenn sich Ihre Lebenssituation geändert hat, sollten Sie Ihren Hinterbliebenenschutz überprüfen – etwa nach einer Heirat, Geburt eines Kindes oder bei Haus- oder Wohnungskauf.
Reicht die Versicherungssumme Ihres Vertrags immer noch aus, damit Ihre Angehörigen im Fall der Fälle finanziell abgesichert sind?
Hierbei sollten Sie prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters für Sie lohnt. Oft ist es möglich, die gewünschte Versicherungssumme zu deutlich günstigeren Beiträgen abzusichern als bei Ihrem bestehenden Vertrag. Dazu sollten Sie mehrere Tarife miteinander vergleichen.
Senden Sie uns ganz einfach eine Mail und wir überprüfen für Sie gerne kostenlos und unverbindlich, ob sich ein Wechsel für Sie persönlich rechnet. Haben Sie eine günstige Versicherung gefunden, können Sie Ihren alten Vertrag kündigen – in der Regel zum Ende eines Zahlungszeitraums, also bei monatlichen Beiträgen mit einer Frist von einem Monat.
Weche Todesfallsimme und Vertragslaufzeit sollte man zur Familienabsicherung wählen?
Die Todesfallsumme der Versicherung sollte so hoch sein, dass die Angehörigen ihren Lebensstandard halten können. Als Faustformel empfehlen Verbraucherschützer, das drei- bis fünffache Brutto-Jahreseinkommen als Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren.
Ein Beispiel: Verdient ein Angestellter im Jahr 48.000 Euro brutto, sollte die Versicherung im Todesfall mindestens eine Summe von 144.000 Euro auszahlen. Dies ist allerdings nur ein grober Richtwert. Wie viel Geld Ihre Angehörigen im Todesfall tatsächlich benötigen, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab.
Die Vertragslaufzeit sollte dabei ausreichend lang gewählt sein, um Ihre Hinterbliebenen abzusichern. Eltern sollten die Vertragslaufzeit so lange wählen, bis die Kinder ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen haben und finanziell auf eigenen Beinen stehen. In der Regel sollte daher eine Risikolebensversicherung zur Familienabsicherung so lange laufen, bis das jüngste Kind 25 Jahre alt ist.
Welche Tarifunterschiede gibt es?
Sollten Sie Nichtraucher sein, erhalten Sie einen besonders günstigen Beitrag – gesunde Lebensweise wird von Versicherern belohnt.
Auch Ihr ausgeübter Beruf kann sich beitragsmindernd auswirken.
Und das Beste: Sie genießen schon ab dem ersten Beitrag den vollen Versicherungsschutz.
Was passiert im Leistungsfall?
Im Todesfall wird die vereinbarte Leistung fällig. Die Verwendung hängt davon ab, wofür Sie Ihre Risiko-Lebensversicherung einsetzen möchten.
Wie sieht´s mit der Steuer aus?
Die Auszahlung Ihrer Risiko-Lebensversicherung ist im Todesfall einkommensteuerfrei.
Hinweis:
Dient die Risiko-Lebensversicherung als betriebliche Schlüsselkraft-Versicherung, können die Beiträge als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Im Gegenzug ist die Versicherungsleistung eine steuerwirksame Betriebseinnahme.
Sie können die Beiträge für eine Risikolebensversicherung bei der Einkommenssteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Allerdings werden diese Aufwendungen nur bis zu einer Höchstgrenze berücksichtigt, die meist schon durch die Beiträge für eine Basiskrankenversicherung sowie die Pflegeversicherung ausgeschöpft sind. Dabei zieht das Finanzamt von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung vier Prozent ab, da gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf ein Krankengeld haben.
Jeder Arbeitnehmer kann jährlich bis zu 1.900 Euro als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung geltend machen. Selbstständige können maximal 2.800 Euro absetzen.
(Stand: 2018)
Das bedeutet in der Praxis: Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung werden vom Finanzamt meist nicht mehr berücksichtigt.
Als Werbungskosten können die Versicherungsbeiträge nicht abgesetzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn mit der Versicherung das Darlehen für eine vermietete Immobilie abgesichert wird. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil von 2015 klargestellt.
Beispiel: Vorsorgeaufwendungen bei einem Arbeitnehmer* | |||
Brutto-Einkommen | 3.000 Euro (pro Monat) | ||
Krankenkasse | 249,00 Euro* | ||
Pflegeversicherung | 45,75 Euro | ||
Finanzamt berücksichtigt |
3.417 Euro (pro Jahr) |
||
Der Höchstbetrag von 1.900 Euro ist damit bereits ausgeschöpft. Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung wirken sich nicht mehr aus. |
* Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 15,6 Prozent. Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 2,55 Prozent mit Zuschlag für kinderlosen Arbeitnehmer in Höhe von 0,25 Prozent. Stand: 2018.
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Modellrechnung: Mann, Alter 30 Jahre, Vers.-Summe 100.000 €, Nichtraucher, Laufzeit 15 Jahre.
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(Stand 07/2012)