Mit der Riester-Rente können die Deutschen staatlich gefördert privat fürs Alter vorsorgen. Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier.
1. Was ist die Riester-Rente?
Unter der Riester-Rente versteht man die staatlich geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Sie wurde 2002 eingeführt, als das
Nettorentenniveau eines idealtypischen Beschäftigten, der 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, von 70 auf 67 Prozent
reduziert wurde.
2. Warum heißt sie "Riester-Rente"?
Der Begriff der "Riester-Rente" geht auf Walter Riester zurück, den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales. Er hatte die Idee,
eine private Rente staatlich zu fördern und führte diese auch ein.
3. Wie funktioniert die Riester-Rente?
Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, zahlt regelmäßig einen bestimmten Betrag in eine der förderfähigen Sparformen ein. Der
Bund gibt Zuschüsse oder die Möglichkeit, Steuern zu sparen, um die Abzüge durch privates Sparen auszugleichen.
Am Ende der Laufzeit erhält man eine monatliche Rente ausgezahlt. Bis zu 30 Prozent des angesparten Betrages können allerdings bei
Renteneintritt auf einen Schlag ausgezahlt werden.
4. Kann jeder einen Riester-Vertrag abschließen?
Nein. Zulagenberechtigte Personen sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Bezieher von Arbeitslosengeld
aber auch die Ehepartner aller Zulagenberechtigten. Keinen Anspruch auf die staatliche Förderung haben hingegen all diejenigen, die
nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Also, viele Selbständige sowie Beamte, Richter und Soldaten.
6. Ab wann kann man sich die Riester-Rente auszahlen lassen? Wann beginnt eigentlich die Auszahlungsphase einer Riester-
Rente? Mit 60? Oder erst mit 62 Jahren?
Das ist abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Verbraucher, die bis zum Jahr 2011 eine Riester-Rente abgeschlossen haben,
können sich diese ab 60 Jahren auszahlen lassen. 2012 wurde das Auszahlungsalter von 60 auf 62 Jahre angehoben. Verbraucher, die
eine Riester-Rente erst ab 2012 abgeschlossen haben und sich dennoch die Rente unter der Altersgrenze von 62 Jahren auszahlen
lassen möchten, bekommen nicht die volle staatliche Förderung.