Sie interessieren sich für eine klassische Riester-Rente

Vorteile des Tarifs "Riester Care"

 

Der Tarif "Riester Care" hat hat einige Vorteile:

  • Die eingezahlten Beiträge und die Zulagen sind sicher und garantiert.
  • In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich 5 % Überschüsse ausgezahlt.
  • Riester Care wurde von Stiftung Warentest mit "Sehr gut" bewertet.
  • Riester Care ist flexibel, der Rentenbeginn kann nach dem 60sten Lebensjahr frei gewählt werden und bis zu 30 % des angesparten Kapitals können einmalig entnommen werden.
  • Zuzahlungen sind jederzeit möglich.
  • Das angesparte Kapital ist Hartz-IV-sicher.

Finanztest 10/2008: Riester-Rentenversicherung
Stiftung Warentest hat für ihr Magazin Finanztest 10/2008 klassische Riester-Rentenversicherungen getestet. Dabei wurden drei Punkte betrachtet: Rentenzusage und Kosten, Anlageerfolg der Vergangenheit sowie Transparenz. Der Tarif Riester Care des entsprechenden Versicherers erzielte 2008 in allen Bereichen eine sehr gute Platzierung und sicherte sich dadurch die Bestnote "sehr gut (1,5)". Dabei erreichte dieser Versicherer die höchste garantierte Rente der getesteten Tarife.

Förderung
Der Staat zahlt einen jährlichen Zuschuss von 154 EUR für jeden Erwachsenen, 185€ für jedes Kind, das vor dem 01.01.08 geboren wurde und 300€ für jedes Kind, das ab dem 01.01.08 geboren wurde.

 

Berechnungsbeispiel
Marion Huber hat 2009 sozialversicherungspflichtig 36.000 € verdient. Für ihre beiden Kinder Tim und Tina (14 und 12 Jahre alt) erhält sie Kindergeld und damit auch Riester-Kinderzulagen.
Vier Prozent des Bruttojahresgehaltes entsprechen 1.440 €. Für jedes Kind erhält sie 300 €, also 600 €. 1.440 € minus 600 € Kinderzulagen und minus 154 € Grundzulage ergeben 686€, die sie im Laufe des Jahres selbst in Ihren Riester-Vertrag einzahlen muss (57,17 € pro Monat).
Die Förderquote von Frau Huber beträgt damit 52,36 Prozent.

Neu: Bei Rentenbeginn können bis zu 30% der angesparten Summe als einmalige Kapitalauszahlung entnommen werden.

Außerdem kann die Riester-Förderung neuerdings auch für die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum genutzt werden: Nach einem Beschluss vom 4.7.2008 hat die Regierung mit dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG) somit wieder eine Möglichkeit der Eigenheimförderung geschaffen. 

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