Für die Beiträge der Rürup-Verträge wird jedes Jahr eine neue Obergrenze festgelegt. Diese liegt in 2020 bei 25.046 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 50.092 Euro für Verheiratete. Die Obergrenze ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt.
In 2020 können 90% des Beitrags zur Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Bei Einführung der Basisrente im Jahr 2005 waren es noch 40 Prozent. Jedes Jahr steigt der Satz um 2% an, sodass die Rürup-Beiträge ab 2025 komplett von der Steuer absetzbar sind (siehe Tabellenübersicht).
Jahr | Maximalbeitrag in € | steuerlich absetzbar in % | steuerlich absetzbar in € * | steuerpflicht der Rente in % |
2005 | 20.000 | 60% | 15.600 | 40% |
2010 | 20.000 | 2005 | 15.600 | 60% |
2014 | 20.000 | 62% | 15.600 | 68% |
2015 | 22.172 | 80% | 17.737 | 70% |
2016 | 22.766 | 82% | 18.668 | 72% |
2017 | 23.362 | 84% | 19.624 | 74% |
2018 | 23.712 | 86% | 20.392 | 76% |
2019 | 24.304 | 88% | 21.388 | 78% |
2020 | 25.046 | 90% | 22.541 | 80% |
2021 | 25.639 | 92% | 23.587 | 81% |
2022 | 25.786 | 94% | 24.238 | 82% |
2023 | 96% | 83% | ||
2024 | 98% | 84% | ||
2025 | 100% | 85% | ||
2030 | 90% | |||
2035 | 95% | |||
2040 | 100% | |||
* Angaben gelten für Ledige, für Verheiratete gilt die doppelte Summe |
Steuerfreibetrag Rürup Rente Beispiel 1
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Angestellter Bilanzbuchhalter, ledig | ||
1 | Bruttoeinkommen (sozialversicherungspflichtiges) | 40.000 € |
2 |
gesetzliche Rentenbeiträge (Arbeitgeber + Arbeitnehmeranteil) |
x 18,6 % |
3 | ausgeschöpfter Betrag | 7.440 € |
4 | Gesamtfreibetrag | 25.639 € |
5 | abzgl. Zeile 3 (ausgeschöpfter Betrag) | -7.440 € |
6 | =Steuerfreibetrag Rürup Rente | 18.199 € |
7 | Beitrag in Rürup Rente p.a. | 3.000 € |
8 | davon in 2022 absetzbar | x 94% |
9 | Betrag der die Einkünfte mindert | 2.820 € |
10 | Grenzsteuersatz | 36% |
11 | Steuerersparnis | 1.015,20 € |
Steuerfreibetrag Rürup Rente Beispiel 2
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Selbständige Ärztin, verheiratet, Mann angestellt (gemeinsam veranlagt) |
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1 | Bruttoeinkommen Ehefrau | 150.000 € |
2 |
Maximalbeitrag für Bemessung des Ärzteversorgungswerks | 84.600 € |
3 | Beitragssatz Ärzteversorgungswerk | x 18,6 % |
4 | ausgeschöpfter Betrag Frau | 15.735,60 € |
5 | Bruttoeinkommen Ehemann | |
6 | Bruttoeinkommen Ehemann | 25.000 € |
7 | abzgl. Zeile 8 (ausgeschöpfter Betrag Eheleute) | |
8 | =Steuerfreibetrag Rürup Rente | 29.892,40 € |
9 | Beitrag in Rürup Rente p.a. | 10.000 € |
10 | davon in 2022 absetzbar | x 94% |
11 | =Steuerfreibetrag Rürup Rente Eheleute | 29.892,40 € |
12 |
=Steuerfreibetrag Rürup Rente Eheleute | 84.600 € |
12 | Beitrag in Rurup Rente p.a. | 10.000 € |
13 | davon in 2022 absetzbar | x 94 % |
14 | Betrag der die Einkünfte mindert | 9.400 € |
15 | Grenzsteuersatz | 44% |
16 | Steuerersparnis | 4.136 € |
Ein angestellter Bilanzbuchhalter hat ein sozialversicherungspflichtiges Bruttojahreseinkommen von 40.000€. Es gehen 18,6% in die gesetzliche Rentenversicherung, dies
entspricht 7.440 € p.a. (50% Arbeitnehmer, 50% Arbeitgeber).
Der Steuerfreibetrag für die Basisrente beträgt somit 18.199 € p.a. (25.639 € – 7.440€). Dieser sollte nicht überschritten werden.
Davon können wiederum 94% im Jahr 2022 steuerlich abgesetzt werden.
Zahlt der Angestellte z.B. 3.000 € im Jahr in eine Rürup Rente ein, ergibt sich beim vorhandenen Grenzsteuersatz
(Steuertabelle für ledige / Grundtabelle) von ca. 36% eine Steuerersparnis von ca. 1.015,20 €.
Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von uns zur Rürup Rente beraten, um Ihren persönlichen Freibetrag zu berechnen.
Maximalbeitrag für ledige 25.786€
für verheiratete 51.572€
Anrechenbare Vorsorgeaufwendungen 94 % des Beitrags steuerlich absetzbar
Steuerpflicht der Rente in 2022 82 % (2% der Rente ist steuerfrei)
Die Rürup-Rente bietet Ihren Kunden einen unschätzbaren Vorteil. Sie können die Beiträge, die Sie in Ihren Rürup-Vertrag einzahlen, in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen und Steuern sparen. Das Besondere: Jahr für Jahr steigt der Anteil, den Sie steuerlich absetzen können. Ab 2025 können Sie die Summe zu 100 Prozent anrechnen lassen. Sie sichern sich nicht nur eine solide private Rente, sondern können zugleich vom Steuervorteil profitieren.
Die Rürup Rente fällt, genauso wie die gesetzliche Rentenversicherung, in die sogenannte 1. Altersvorsorgeschicht. Somit gelten die folgenden Steuervorteile für die Rürup Rente und die gesetzliche Rentenversicherung gleichermaßen.
Die eingezahlten Beiträge zur Rürup Rente, können im Jahr 2020 zu 90% steuerlich abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich Jahr für Jahr um 2 %, so dass ab dem Jahr 2025 = 100% der Beiträge steuerlich abgesetzt werden können.
(2019 = 88%, 2020 = 90%, usw.)
Was Sie als Rürup-Sparer beachten müssen: Maximal können Sie als Alleinstehender für 2020 = 25.046 Euro geltend machen, für Ehepaare sind es 50.092 Euro. Sie können natürlich auch wesentlich mehr in Ihre Rürup-Rente einzahlen, um so ihre private Rente zu erhöhen, doch das Finanzamt wird Ihnen nicht mehr anrechnen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen davon jedoch abgezogen werden. Selbständige, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können somit die vollen 25.046 € p.a. ausschöpfen. Ausnahmenregelungen zu den Steuervorteilen zur Basisrente gibt es bei GmbH Geschäftsführern, Gesellschafter Geschäftsführern und Vorständen von Aktiengesellschaften, bei denen eine arbeitgeberfinanzierte, betriebliche Altersversorgung besteht. In diesen Fällen wird ein fiktiver gesetzlicher Rentenversicherungsbeitrag unterstellt (maximal Höchstsatz nach der Beitragsbemessungsgrenze Neue Bundesländer).
Sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Rente werden vom Staat gefördert. Bei der Riester-Rente erfolgt die Förderung jedoch nicht primär über steuerliche Vorteile, sondern über Zulagen. Diese werden den Versicherten einmal im Jahr gewährt, wenn sie eine bestimmte Summe in ihre private Altersvorsorge eingezahlt haben. Das Finanzamt überprüft, welche Form der Förderung für den Steuerpflichtigen besser wäre: die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug. Im Unterschied zur Rürup-Rente können hier nur maximal 2.100 Euro im Jahr angerechnet werden. Die Ersparnis bei den Steuern ist demnach bei einer Rürup-Rente höher – insbesondere wenn entsprechend hohe Beiträge eingezahlt werden. Das liegt auch in Ihrem Interesse. Je mehr Sie in die Rürup-Rente zahlen, desto besser fällt Ihr private Altersvorsorge aus.
Bei der Besteuerung der Rürup-Rente profitieren Sie in der Ansparphase von den steuerlichen Vorteilen. In der Auszahlungsphase müssen Sie jedoch auch wie Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung auf Ihre Rente Steuern zahlen. Nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung zahlen Sie auf Ihre Beiträge für die Rürup-Rente keine Steuern, jedoch auf Ihre ausgezahlte Rente. Was zunächst wie ein Nachteil klingt, wirkt sich in Wahrheit oftmals positiv für Sie aus. Denn im Rentenalter werden Sie wahrscheinlich einen anderen, geringeren persönlichen Steuersatz haben als zu der Zeit, in der Sie voll erwerbsfähig waren.
Abhängig von dem Jahr, in dem Ihnen die Rürup-Rente zum ersten Mal ausgezahlt wird, wird der steuerpflichtige Teil der Rente festgelegt. Personen, die 2018 erstmalig die Rente beziehen, müssen 76 Prozent der Brutto-Rente versteuern. Bis 2020 steigt steuerpflichtige Betrag um jährlich zwei Prozent, danach bis 2040 nur noch um ein Prozent. Sollten Sie ab dem Jahr 2040 in Rente gehen, müssen Sie demnach auf 100 Prozent Ihrer Rürup-Rente Steuern zahlen.
Jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz hat und über 18 Jahre alt ist, kann eine Rürup-Rente (auch Basisrente) abschließen.
Mit der Rürup Rente als Baustein Ihrer privaten Altersvorsorge, sichern Sie sich hohe steuerliche Vorteile. Besonders für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup Rente interessant, aber auch besserverdienende Angestellte und Beamte profitieren von der enormen Steuerersparnis. Beitragszahlungen setzen Sie direkt von der Steuer ab, können Ihrer aktuellen finanziellen Situation angepasst werden und sind pfändungssicher. Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente. Die Rürup Rente ist ein maßgeschneiderter Schutz für alle Steuersparer.
Bei der Rürup Rente haben Sie kein Kapitalwahlrecht, d.h. das angesparte Kapital muss verrentet und darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden.
Vergessen Sie nicht: Ab 2025 können Sie Ihren kompletten Beitrag bis zum Höchstsatz (100%) von der Steuer absetzen. Zudem sparen Sie effektiv mehr Steuern, da Sie Ihre Rürup-Rente erst nachgelagert besteuern müssen. Würden Sie dies bereits während der Ansparphase tun, müssten Sie aufgrund Ihres höheren Steuersatzes mehr Geld an das Finanzamt überweisen. Sie sehen: Der Vorteil der Rürup-Rente liegt auf der Hand. Lassen Sie sich die staatliche Förderung nicht entgehen.