Garantiezins in der Lebens- und Rentenversicherung

Garantiezins: Senkung für Lebens- und Rentenversicherungen ab 1.2017

Der Garantiezins in der Lebens- und Rentenversicherung wird zum 1. Januar 2017 nochmals gesenkt. Allerdings gilt die Neuregelung nur für Neuabschlüsse. Altverträge behalten die vertraglich zugesagten Garantien. Der sogenannte Höchstrechnungszins gilt für Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten.

Entwicklung vom Garantiezins

Aufgrund des sinkenden Zinsniveaus an den Kapitalmärkten wurde der Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen in den letzten Jahren sukzessive gesenkt. Zum

1. Januar 2017 wird der Garantiezins auf historisch niedrige 0,90 % reduziert. Die Entwicklung der Mindestversicherung für private Vorsorgeverträge:

  • 01.01.1980: 3,00 Prozent,
  • 01.07.1986: 3,50 Prozent,
  • 01.07.1994: 4,00 Prozent,
  • 01.07.2000: 3,25 Prozent,
  • 01.01.2004: 2,75 Prozent,
  • 01.01.2007: 2,25 Prozent,
  • 01.01.2012: 1,75 Prozent,
  • 01.01.2015: 1,25 Prozent.
  • 01.01.2016: 1,25 Prozent.
  • 01.01.2017: 0,90 Prozent ! Sichern Sie sich noch 2016                                                                                              den höheren Garantiezins!

Die Höhe des Höchstrechnungszinses orientiert sich an der durchschnittlichen Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen in Deutschland. Dabei gilt, dass der Zinssatz maximal 60 Prozent dieser durchschnittlichen Rendite ausmachen darf. Letztlich wird der Zinssatz per Verordnung vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt.

 

Der Höchstzins soll gewährleisten, dass die Versicherungen ihren langfristigen Verpflichtungen auch nachkommen können. Andernfalls würde aufgrund des hohen Wettbewerbsdrucks ein Wettlauf um den höchsten Garantiezins stattfinden, der die Unternehmen überfordern könnte. Da vor allem die kleineren und kapitalschwächeren Gesellschaften Probleme haben, den Verpflichtungen nachzukommen, hat die Bundesregierung die Garantiezinsabsenkung zum 1. Januar 2017 auf 0,9% Prozent beschlossen.

Auswirkungen der Garantiezinssenkung auf Versicherungen

Durch die Absenkung des Garantiezinses reduzieren sich vor allem die garantierten Leistungen in der Altersvorsorge. Der Effekt tritt insbesondere bei Verträgen mit langen Laufzeiten auf. Auch der sogenannte garantierte Rentenfaktor für fondsgebundene Policen, sinkt. Im Bereich der Risikoabsicherung hat die Zinssenkung zur Folge, dass die Beiträge steigen werden.

Trotz Zinssenkung bleibt Verzinsung von Rentenversicherungen attraktiv

Der Höchstrechnungszins bei Lebens- und Rentenversicherungen ist der gesetzlich geregelte Wert, mit dem der Sparanteil des Beitrags bis zum Vertragende garantiert verzinst wird. Hinzu kommt die Beteiligung an den Erträgen des Anbieters. Diese sogenannte Überschussbeteiligung wird jedes Jahr neu ermittelt. In Summe bieten klassische Rentenversicherungen im Vergleich zu anderen Anlageformen trotz der extremen Niedrigzinsphase eine attraktive Gesamtverzinsung.

Vergleich klassischer Versicherungstarife mit Alternativanlagen:

  • Festgeld für 10 Jahre: 2,25%
  • Festgeld für 5 Jahre: 1,38%
  • Tagesgeld: 0,60%
  • Sparbuch: 0,14%
  • Klassische Rentenversicherung: 4,10%*

* durchschnittliche Gesamtverzinsung in der Lebensversicherung 2014

Gibt es Alternativen zu Garantieprodukten?

Der Trend in der Lebensversicherung geht schon seit Jahren weg von starren hin zu flexiblen Garantien. Grundsätzlich fallen bei neu aufgelegten Produkten die garantierten Verzinsungen geringer aus bzw. sogar ganz weg. Gleichzeitig erhält der Kunde aber die Chance eine deutlich höhere Rendite zu erhalten. Der Versicherer hat eine größere Flexibilität bei der Anlage der Kundengelder, je geringer die Garantie ausfällt. Durch optionale Sicherheitsbausteine (z.B. Ablaufsicherung, Höchststandssicherung) ist das angesparte Kapital gegen Verluste zum Laufzeitende geschützt.

 

Anleger vor dem Abschluss auf die Finanzkraft des Anbieters achten. Nur solide Unternehmen können die Verzinsung in den nächsten Jahrzehnten auf einem hohen Niveau halten.

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