Modelle der bAV im Vergleich

Arten und Unterschiede in der betrieblichen Altersvorsorge Begriffserklärung

    Kriterium Direktversicherung Pensionskasse Unterstützungskasse
  Tarife Rentenversicherung, Zusatzversicherung
Das Kapitalwahlrecht kann weiterhin in Anspruch genommen werden.
Rentenversicherung, Zusatzversicherung
Das Kapitalwahlrecht kann weiterhin in Anspruch genommen werden.
Rentenversicherung, Kapitalversicherung, Zusatzversicherung
Das Kapitalwahlrecht kann weiterhin in Anspruch genommen werden.
  Tarif-
optionen
Beitragsrückgewähr in der Einzahlungsphase, Rentengarantiezeit in der Rentenphase, Kapitalgarantie im Todesfalll Beitragsrückgewähr in der Einzahlungsphase, Rentengarantiezeit in der Rentenphase Beitragsrückgewähr in der Einzahlungsphase, Rentengarantiezeit in der Rentenphase, Todesfallleistung
  Zusatz-
versicher-
ungen
Berufsunfähigkeits-
versicherung
Berufsunfähigkeits-
versicherung, Beitragsbefreiung
Berufsunfähigkeits-
versicherung, Hinterbliebenenrente
  Höchst-
beträge
4 % der Beitrags-
bemessungsgrenze 2016(2.976,- EUR p.a.) zzgl. 1.800,- EUR p.a.
Voraussetzung: es besteht keine Direktversicherung nach altem Recht (pauschalbesteuert)
4 % der Beitrags-
bemessungsgrenze 2016(2.976,- EUR p.a.) zzgl. 1.800,- EUR p.a.
Voraussetzung: es besteht keine Direktversicherung nach altem Recht (pauschalbesteuert)
unbegrenzt
  Steuern
Ansparphase
Beitrag ist steuerfrei Beitrag ist steuerfrei Beitrag ist steuerfrei
  Steuern
Leistungs-
phase
voll versteuert voll versteuert voll versteuert
  Sozial-
versicherung
2.976- EUR p.a. frei 2.976- EUR p.a. frei Arbeitgeber-finanziert: unbegrenzt frei; Arbeitnehmer-finanziert: 2.640,- p.a. frei
  Hinter-
bliebenen-
begriff
Ehepartner; frühere Ehepartner; Kinder bis max. zum 25. Lj., soweit noch in Ausbildung; Stiefkinder/ Pflegekinder bis max. 25. Lj., welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind; Lebensgefährte Voraussetzung: namentliche Benennung + gemeinsame Haushaltsführung; Ausnahme: Sterbegeld in Höhe von 8.000,- EUR Ehepartner; frühere Ehepartner; Kinder bis max. zum 25. Lj., soweit noch in Ausbildung; Stiefkinder/ Pflegekinder bis max. 25. Lj., welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind; Lebensgefährte Voraussetzung: namentliche Benennung + gemeinsame Haushaltsführung; Ausnahme: Sterbegeld in Höhe von 8.000,- EUR Ehepartner; frühere Ehepartner; Kinder bis max. zum 25. Lj., soweit noch in Ausbildung; Stiefkinder/ Pflegekinder bis max. 25. Lj., welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind; Lebensgefährte Voraussetzung: namentliche Benennung + gemeinsame Haushaltsführung; Ausnahme: Sterbegeld in Höhe von 8.000,- EUR
  Vererbbarkeit

Ehegatte, Kinder, Lebensfefährte in

eheähnlicher Gemeinschaft

Ehegatte, Kinder, Lebensfefährte in

eheähnlicher Gemeinschaft

Ehegatte, Kinder, Lebensfefährte in eheähnlicher Gemeinschaft

 

Die Zahlungsweise ist bei der Direktversicherung, Pensionskasse und der Pensionszusage variabel. Bei der Unterstützungskasse müssen gleichbeibende oder steigende Beiträge eingezahlt werden.

 

Direktversicherung und Pensionskasse dürfen auch privat fortgeführt werden. Bei der Unterstützungskasse gilt dies nur innerhalb der Abfindungsgrenzen. Eine Pensionszusage kann nicht privat fortgeführt werden.

 

Vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge investieren - so geht´s

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