Kriterium | Direktversicherung | Pensionskasse | Unterstützungskasse | |
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Tarife | Rentenversicherung, Zusatzversicherung Das Kapitalwahlrecht kann weiterhin in Anspruch genommen werden. |
Rentenversicherung, Zusatzversicherung Das Kapitalwahlrecht kann weiterhin in Anspruch genommen werden. |
Rentenversicherung, Kapitalversicherung, Zusatzversicherung Das Kapitalwahlrecht kann weiterhin in Anspruch genommen werden. |
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Tarif- optionen |
Beitragsrückgewähr in der Einzahlungsphase, Rentengarantiezeit in der Rentenphase, Kapitalgarantie im Todesfalll | Beitragsrückgewähr in der Einzahlungsphase, Rentengarantiezeit in der Rentenphase | Beitragsrückgewähr in der Einzahlungsphase, Rentengarantiezeit in der Rentenphase, Todesfallleistung | |
Zusatz- versicher- ungen |
Berufsunfähigkeits- versicherung |
Berufsunfähigkeits- versicherung, Beitragsbefreiung |
Berufsunfähigkeits- versicherung, Hinterbliebenenrente |
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Höchst- beträge |
4 % der Beitrags- bemessungsgrenze 2016(2.976,- EUR p.a.) zzgl. 1.800,- EUR p.a. Voraussetzung: es besteht keine Direktversicherung nach altem Recht (pauschalbesteuert) |
4 % der Beitrags- bemessungsgrenze 2016(2.976,- EUR p.a.) zzgl. 1.800,- EUR p.a. Voraussetzung: es besteht keine Direktversicherung nach altem Recht (pauschalbesteuert) |
unbegrenzt | |
Steuern Ansparphase |
Beitrag ist steuerfrei | Beitrag ist steuerfrei | Beitrag ist steuerfrei | |
Steuern Leistungs- phase |
voll versteuert | voll versteuert | voll versteuert | |
Sozial- versicherung |
2.976- EUR p.a. frei | 2.976- EUR p.a. frei | Arbeitgeber-finanziert: unbegrenzt frei; Arbeitnehmer-finanziert: 2.640,- p.a. frei | |
Hinter- bliebenen- begriff |
Ehepartner; frühere Ehepartner; Kinder bis max. zum 25. Lj., soweit noch in Ausbildung; Stiefkinder/ Pflegekinder bis max. 25. Lj., welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind; Lebensgefährte Voraussetzung: namentliche Benennung + gemeinsame Haushaltsführung; Ausnahme: Sterbegeld in Höhe von 8.000,- EUR | Ehepartner; frühere Ehepartner; Kinder bis max. zum 25. Lj., soweit noch in Ausbildung; Stiefkinder/ Pflegekinder bis max. 25. Lj., welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind; Lebensgefährte Voraussetzung: namentliche Benennung + gemeinsame Haushaltsführung; Ausnahme: Sterbegeld in Höhe von 8.000,- EUR | Ehepartner; frühere Ehepartner; Kinder bis max. zum 25. Lj., soweit noch in Ausbildung; Stiefkinder/ Pflegekinder bis max. 25. Lj., welche in einem Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten stehen und in der Versorgungsvereinbarung namentlich genannt sind; Lebensgefährte Voraussetzung: namentliche Benennung + gemeinsame Haushaltsführung; Ausnahme: Sterbegeld in Höhe von 8.000,- EUR | |
Vererbbarkeit |
Ehegatte, Kinder, Lebensfefährte in eheähnlicher Gemeinschaft |
Ehegatte, Kinder, Lebensfefährte in eheähnlicher Gemeinschaft |
Ehegatte, Kinder, Lebensfefährte in eheähnlicher Gemeinschaft |
Die Zahlungsweise ist bei der Direktversicherung, Pensionskasse und der Pensionszusage variabel. Bei der Unterstützungskasse müssen gleichbeibende oder steigende Beiträge eingezahlt werden.
Direktversicherung und Pensionskasse dürfen auch privat fortgeführt werden. Bei der Unterstützungskasse gilt dies nur innerhalb der Abfindungsgrenzen. Eine Pensionszusage kann nicht privat fortgeführt werden.
Vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge investieren - so geht´s