PENSIONSZUSAGE

Arbeitnehmer

Pensionszusage:

Einfach und effektiv

 

●   Tantiemen und Boni in eine steuermindernde Pensionszusage umwandeln

●   Flexibel und individuell bei der Einzahlung

●   Anspruch wahlweise auf Kapital- oder Rentenauszahlung

 

Flexibel einzahlen - steuergünstig auszahlen lassen. Nutzen Sie die beiden Vorteile für sich und investieren Sie in die Pensionszusage durch Entgeltumwandlung. Ihre Beiträge können Sie in Höhe und Häufigkeit frei gestalten und so z.B. Tantiemen und andere Bonuszahlungen Ihres Arbeitgebers in eine Pensionszusage umwandeln. Und weil die Leistungen erst bei Fälligkeit besteuert werden, profitieren Sie vom niedrigen Einkommensteuersatz im Ruhestand.

 

Pensionszusage auf einen Blick

 

  Zusätzliche finanzielle Absicherung für einen sorgenfreien Ruhestand

●  Vor allem geeignet für gut verdienende leitende Angestellte, die hoch besteuerte Gehaltsteile in niedrig versteuerte Versorgungseinkünfte umwandeln möchten

●  Als Gegenleistung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Pensionszusage

●  Sofortige Steuer- und Sozialversicherungsersparnis

●  Zur Finanzierung der Pensionszusage schließt der Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung ab

●  Mit Erreichen der Altersgrenze Auszahlung frühestens ab dem 62. Lj. möglich

●  Zahlung einer lebenslanger Rente oder Kapitalleistung an Sie oder an die Hinterbliebenen

●  Im Todesfall Übertrag der Ansprüche auf Ihre Angehörigen

 

Ihre Vorteile der Pensionszusage

 

  Effektiv vorsorgen: Umwandlungsbeiträge sind unbegrenzt steuerfrei; 

    Sozialversicherungsfreiheit bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze

●  Einfache Abwicklung: Beiträge direkt aus dem Bruttogehalt

  Steuergünstig: Verlagerung des Lohnzuflusses ins Rentenalter (geringere

    Steuer)

  Flexibel und individuell: Verschiedene Einzahlungsvarianten möglich

  Insolvenzsicher: Durch Verpfändung Ihrer Ansprüche an Sie und Absicherung

    durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV)

 

 

Wichtiges zur Kapitalauszahlung: Alles, was Sie für Ihre Entscheidung wissen müssen

   So funktioniert die Kapitalauszahlung 
 
Falls Sie als Versorgungsleistung die Kapitalzahlung gewählt haben, können Sie diese auf maximal fünf Tranchen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verteilen, um so Ihre Steuerbelastung zu verringern. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Auszahlungstermine bereits in der Versorgungszusage (= Pensionszusage) vereinbaren. Auch die Auszahlung von erfolgsabhängigen Einmalzahlungen muss bis zum Ende des laufenden Wirtschaftsjahres angekündigt werden, wenn sie im darauf folgenden Jahr erfolgen soll.
 
  
   So hoch ist Ihr Versorgungsfreibetrag
 
Bei der Kapitalauszahlung im Jahr 2016 beträgt der Versorgungsfreibetrag maximal 1.680 Euro pro Jahr, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Diesen können Sie allerdings nur nutzen, wenn Sie 63 Jahre oder älter sind. Der Freibetrag sinkt für die folgenden Rentnerjahrgänge bis 2020 mit jedem Jahr um 120 Euro. Von 2021 bis 2039 sinkt der Steuerfreibetrag um weitere 60 Euro pro Jahrgang, bis er ab 2040 vollständig wegfällt.
 
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