Die wichtigsten Fragen zur Direktversicherung (Entgeltumwandlung)

Arbeitnehmer

Wer kann Gehalt umwandeln?
Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Eine Direktversicherung durch Entgeltumwandlung ist eine Möglichkeit. Der Arbeitgeber entscheidet, bei welchem Versicherer er die Direktversicherung für Sie abschließt.

 

Welche Voraussetzungen gelten bei der Entgeltumwandlung?
Die Rente kann nicht vor dem 62. Lebensjahr an Sie ausgezahlt werden. Sie kann nicht abgetreten, beliehen oder verpfändet werden.

 

Kann ich vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge mit einbeziehen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Leistungen des Arbeitgebers, die Ihnen bis zu einem Betrag von maximal 40 Euro monatlich zusätzlich gewährt werden können. Diese Leistungen lassen sich in Ihre betriebliche Altersvorsorge integrieren. Die so gesparte Lohnsteuer und die nicht anfallenden Sozialversicherungsbeiträge kommen dann in voller Höhe Ihrer Altersvorsorge zugute. Dabei fließt der gesamte Bruttobeitrag in Ihre Altersvorsorge.

 

Welche Steuern und Sozialabgaben muss ich während der Laufzeit zahlen?
Der umgewandelte Gehaltsteil ist über die gesamte Laufzeit steuerfrei und von den Sozialabgaben befreit. Sie fließen somit mit vollem Beitrag in Ihre Altersversorgung.

 

Welche Steuern und Sozialabgaben muss ich ab dem Rentenbezug zahlen?
Im Ruhestand wird Ihre Rente mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Dieser ist nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben in der Regel geringer. Von der Rente müssen Sie Ihre Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.

 

Kann ich über die 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze hinaus Entgelt umwandeln?
Der bisherige steuerfreie, zusätzlichen Höchstbetrags von 1.800 € wurde 2018 abgeschafft (§ 3 Nr. 63 Satz 1 EStG n.F.).

 

Was passiert mit der Entgeltumwandlung, wenn ich in finanzielle Schwierigkeiten gerate?
Sie können den Beitrag reduzieren oder den Vertrag ohne Beitragszahlungen ruhen lassen. Sie profitieren dann nur von den Überschüssen, deren Höhe nicht garantiert wird.

 

Was wird aus meinen Beiträgen, wenn ich vor dem Ruhestand sterbe?
Im Todesfall werden Ihre Beiträge als Rente an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt. Dies sind nach dem Steuerrecht Ehepartner, Kinder oder Lebensgefährten. Gibt es keine Versorgungsberechtigten, werden die eingezahlten Beiträge plus eventuell vorhandene Gewinne erstattet. Dieses so genannte Sterbegeld beträgt höchstens 8.000 Euro.

 

Kann ich den Vertrag beim neuen Arbeitgeber weiterführen?
Ja, denn Sie können Ihre Ansprüche übertragen und den Vertrag vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen.

 

Wie sicher sind meine Ansprüche, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Durch Ihr unwiderrufliches Bezugsrecht sind Ihre Ansprüche von Beginn an gesichert. Auch für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden sollte.

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