Unisex-Tarif bedeutet: Gleichbehandlung von Mann und Frau bei der Kalkulation der Versicherungsbeiträge. Seit dem 21. Dezember 2012 müssen die
Versicherungen die Beiträge unabhängig von Geschlechtsmerkmalen berechnen.
Das "Warum" ist schnell erklärt: Für die europäischen Versicherer galt bislang eine Ausnahmeregelung vom Gleichbehandlungsgebot. Sie durften ihre Tarife
geschlechtsspezifisch kalkulieren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob diese Ausnahmeregelung mit seinem Urteil vom 1. März 2011 auf. Zur Begründung erklärte der EuGH, dass eine
Beitragskalkulation aufgrund geschlechtsspezifischer Risikomerkmale von Männern und Frauen diskriminierend sei.
Hauptsächlich sind die Lebensversicherungen, die Rentenversicherungen, die Krankenversicherung und die Unfallversicherung von den neuen Unisex-Tarifen betroffen. In
geringem Maße aber auch die Autoversicherung.
Die Versicherer streben bei jedem ihrer Produkte eine risikogerechte Beitragskalkulation an. Auch bei Männern und Frauen gibt es unterschiedliche Risikomerkmale, die
die Versicherungen bislang berücksichtigt haben.
Hierzu 3 Beispiele:
Frauen leben in Deutschland durchschnittlich 5 Jahre länger als Männer. Dadurch sind die Beiträge für Frauen in der Rentenversicherung höher als für die
Männer.
Männer haben ein höheres Todesfallrisiko als Frauen. Sie verursachen vor allem in jungen Jahren mehr Verkehrsunfälle. Deshalb zahlen Männer bisher höhere Beiträge
für eine Risiko-Lebensversicherung und für die Kfz-Haftpflicht.
Nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs ist das diskriminierend. Durch das Verbot der geschlechtsspezifischen Beitragskalkulation kommt es mit den Unisex-Tarife
zu teilweise erheblichen Beitragsverschiebungen.