Der Höchstrechnungszins – auch Garantiezins genannt - wird von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent ab 1. Januar 2012 gesenkt. So will es der Gesetzgeber. Diesen Zins garantieren die Versicherer ihren Kunden über die gesamte Vertragsdauer. Tatsächlich aber erwirtschaften Versicherungsunternehmen mehr als den Garantiezins am Markt. Dieses Plus wird an die Kunden in Form einer nicht garantierten Gewinnbeteiligung weitergegeben, die jedes Jahr neu festgelegt wird. Der gesenkte Garantiezins wirkt sich nur auf Neuverträge ab 2012 aus. Wer noch in diesem Jahr abschließt, sichert sich über die gesamte Dauer des Vertrages den höheren Zins und somit höhere garantierte Leistungen.