Steigende Kosten bei sinkenden Leistungen:
GKV-Versicherte müssen mehr zahlen und tragen mit 8,2 % den größeren Anteil des Beitragssatzes.
Durch das Einfrieren des Arbeitgeber-Anteils gehen künftige Kostensteigerungen zudem einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer. Seit 1980 stiegen die Beiträge in der
GKV um 214 % bei gleichzeitiger, sukzessiver Kürzung der Leistungen!
Entfall von zusätzlichem Schutz:
Chefarztbehandlung oder Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus können künftig nur noch durch die PKV abgedeckt werden. Entsprechende gesetzliche Wahltarife sollen bis zum 01.01.2011 entfallen.
GKV wird teurer