Die Eckpunkte der Gesundheitsreform beschlossen

  • Wegfall der 3-Jahres-Wechselgrenze
  • Erhöhung des GKV-Beitragssatzes von 14,9 % auf 15,5 %
  • Einfrierung des Arbeitgeber-Anteils bei 7,3 % für die Zukunft
  • Einschränkung der Leistungen bei GKV-Wahltarifen
  • Wegfall der 3-jährigen Mindestvertragsbindung bei GKV-Wahltarifen
  • Stabilisierung der Gesundheitsausgaben
  • Arzneimittelneuordnungsgesetz

 

Arbeitnehmer: Durch den voraussichtlichen Wegfall der 3-jährigen Wechselfrist können mehr Angestellte schneller in die private Krankenversicherung wechseln. Mit bedarfsgerechten Tarifen von AXA können Sie diesen Kunden vorzügliche Alternativen zur GKV aufzeigen.

 

Versicherte in GKV-Wahltarifen: Die bisherige Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren entfällt. Auch diese Kunden sind ab sofort frei, sich für bessere Lösungen zu entscheiden!

 

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