Beratungsdokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben

(12.10.2011) Vor dem OLG Saarbrücken wurde ein Versicherungsmakler mit Urteil vom 4. Mai 2011 (Az. 5 U 502/10) wegen fehlender Dokumentation zu Schadenersatz an seinen Mandanten verurteilt. Unter Beachtung des vorgenannten Urteils bleibt nach Angaben von Invers nur der wiederholte, dringende Rat an alle Versicherungsmakler, immer eine vollständige, umfängliche Dokumentation (inklusive erteiltem Rat) zu fertigen und diese im Original vom Kunden unterzeichnen zu lassen. Dabei ist es unerheblich, um welches Versicherungsprodukt es sich handelt, denn die Dokumentation ist in allen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

 
Quelle: // INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH (2011)

 

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