Wie Sie auch nach der Wechselfrist 30.11. Ihre Kfz-Versicherung kündigen können
Die Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung ist für dieses Jahr vorüber. Bis zum 30. November (bzw. bis zum 01. Dezember – wenn der 30.11. auf einen Sonntag fällt) hatten Autofahrer in vielen Fällen die Möglichkeit, ihre alte Versicherungspolice zu kündigen, um im neuen Jahr mit einem anderen Anbieter durchzustarten. Doch wer die Frist verpasst hat, bekommt eventuell noch eine zweite Chance: Dank Sonderkündigungsrecht ist für viele Versicherte ein Wechsel auch jetzt noch möglich.
Gute Karten für einen verspäteten Wechsel haben Sie beispielsweise, wenn Ihre Kfz-Versicherung für das kommende Jahr die Beiträge erhöht. In diesem Fall gilt
zusätzlich zur regulären Kündigungsfrist ein Sonderkündigungsrecht. Versicherer, die den Beitrag anheben, müssen für das neue Versicherungsjahr zum 01.01. die Rechnungen bis spätestens Ende November
versendet haben und in ihrem Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Finden Sie also auf der Rechnung in Ihrem Briefkasten einen höheren Betrag sowie den entsprechenden Hinweis vor, so
haben Sie noch einen Monat nach Empfang der Mitteilung Zeit, die Kündigung einzureichen.
Dies gilt sowohl bei der Erhöhung durch eine gestiegene Grundprämie als auch durch eine Neueinstufung des Fahrzeugs in eine „ungünstigere“ Typ- oder
Regionalklasse. Maßgeblich dafür sind die konkreten Regelungen in den für die Police geltenden Versicherungsbedingungen. Allerdings gibt es, wie bei so vielen Dingen, auch beim
Sonderkündigungsrecht einige Ausnahmen, die ebenfalls von Versicherer zu Versicherer differieren können: Hat der Versicherte im laufenden Jahr einen Schaden gemeldet und rutscht deshalb im neuen Jahr
in eine teurere Schadenfreiheitsklasse oder wird durch einen Umzug einer ungünstigeren Regionalklasse zugeordnet, oder erhöht er die jährliche Fahrleistung, greift das Sonderkündigungsrecht
nicht.
Manchmal werden Versicherungen nicht teurer, indem ein höherer Betrag unterm Strich steht. Stattdessen besteht die Beitragserhöhung darin, dass Sie zwar künftig den gleichen Preis zahlen müssen wie bisher, dafür jedoch aufgrund einer entsprechenden Anpassungsklausel weniger Versicherungsschutz und Serviceleistungen erhalten. Auch dies ist gemäß Versicherungsvertragsgesetz ein Sonderkündigungsgrund. Ob es um den Leihwagen im Schadenfall oder auch nur um die Deckung von Schäden durch Tierbiss geht – prüfen Sie genau, was Sie im kommenden Jahr für Ihr Geld bekommen und ziehen Sie gegebenenfalls Ihre Konsequenzen daraus. Auch hier bleibt Ihnen ein Monat nach Mitteilung Zeit, außerordentlich zu kündigen und einen leistungsstärkeren Tarif zu finden, der besser zu Ihnen passt.
Wie heißt es so schön? „Wer den Schaden hat, braucht für Spott nicht zu sorgen.“ Nicht so beim Sonderkündigungsrecht: Nach einem Schadenfall, der über Ihre bestehende Versicherung reguliert wurde, haben Sie auch unabhängig vom Wechsel-Stichtag die Möglichkeit zu kündigen. Hatten Sie im laufenden Versicherungsjahr beispielsweise einen Unfall mit Blechschaden, so können Sie innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über Ihre Entschädigung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den bestehenden Vertrag beenden. Dies trifft selbst dann zu, wenn der Schaden zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abgewickelt wurde. Doch Achtung: Nicht nur Sie haben das Recht auf eine außerordentliche Kündigung: Nach einem Schadenfall steht sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer das Recht auf Sonderkündigung zu.
Sie denken darüber nach, sich ein neues bzw. neues gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen? Das wäre auch jetzt Ihre Wechselchance. Bei einem Wechsel des Fahrzeugs, z.B. durch eine Neuanschaffung, ist es auch unabhängig vom Kündigungsstichtag möglich, aus dem bestehenden Vertrag auszusteigen. Im Fall eines Fahrzeugwechsels können Sie die bestehende Kfz-Versicherung auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wechseln. Mit dem Verkauf des alten Gefährts endet Ihre alte Kfz-Versicherung nämlich automatisch für Sie, da der Vertrag auf den Erwerber übergeht.
Haben Sie die Wechselfrist verpasst, lohnt es sich also, genau zu prüfen, ob Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Trifft einer der genannten Fälle auf Sie zu, haben Sie auch noch nach dem Stichtag die Möglichkeit, mit Ihrer Versicherungsgesellschaft per Post, Fax oder per Mail „Schluss zu machen“. Also werfen Sie einen genauen Blick auf Ihre Rechnung und vergleichen Sie sorgfältig die Tarife. Denn auch nach dem Stichtag gilt: Wechseln kann sich richtig lohnen!
Bei der Kfz-Versicherung schauen Autofahrer aus Deutschland genau hin. Wird sie teurer, ist das für viele ein Grund zum Wechseln.
Der Vergleichsbeitrag deckt eine versteckte Beitragserhöhung auf.
Im Idealfall liefert der Kfz-Versicherer in der aktuellen Beitragsrechnung transparent die Antwort. Einige Gesellschaften geben hier neben dem neuen Preis für das
kommende Versicherungsjahr auch die bisherige Beitragssumme an. In diesem Fall vergleichen Sie lediglich den alten und neuen Beitrag – und sehen auf einen Blick, ob der Versicherungsschutz teurer
wird.
Doch so einfach machen es Ihnen nicht alle Gesellschaften. Oft verstecken sich die relevanten Daten im Kleingedruckten am Ende der
Beitragsrechnung.
Kommt der Versicherer seiner Kundeninformation angemessen nach, weist er drei Beträge aus:
Dennoch haben Sie hier ein Sonderkündigungsrecht. Im Idealfall weist der Versicherer Sie in der
Rechnung sogar explizit darauf hin. Die Kündigungsfrist von einen Monat beginnt ab dem Tag, an dem Ihnen die Beitragsrechnung zugestellt wird.
Ihre Kündigung muss dem Versicherungsunternehmen schriftlich zugehen. Im Kündigungsschreiben muss die Beitragsanhebung als Grund explizit genannt sein. Der Versicherer muss das Kündigungsschreiben
spätestens am letzten Tag der Frist erhalten.
Wichtig:
Manche Rechnungen enthalten als Datumsangabe der Rechnungsstellung lediglich den Monat, zum Beispiel "im November 2016". Notieren Sie sich deshalb auf dem Schreiben das genaue Zugangsdatum. So
können Sie bei etwaigen Unstimmigkeiten wegen der Kündigungsformalitäten den Zeitpunkt der Kenntnisnahme belegen.
Wird die Rechnung online im Kundenbereich des Versicherers hinterlegt, läuft die Kündigungsfrist ab dem Einloggen und Öffnen der Rechnungsdatei.
Wenn Sie die Kfz-Versicherung per Sonderkündigungsrecht wechseln möchten, können Sie das Musterformular zur Kündigung Ihrer
Kfz-Versicherung nutzen.
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