Ein Quad / ATV (All Terrain Vehicle) ist ein vierrädriges Geländefahrzeug für bis zu drei Personen.
Im Gegensatz zu einem Pkw hat es unter anderem weder Dach noch Seitenverkleidungen, der Fahrersitz ist in Sattelform und die Lenkung erfolgt über eine Lenkstange. Quads verfügen über eine starre
Hinterachse, die für Stabilität in Kurven sorgt. Der Unterschied zwischen Quad und ATV liegt in der Nutzung: Während Erstere hauptsächlich als Sport- und Freizeitfahrzeuge verwendet werden, sind ATVs
Arbeitsfahrzeuge.
Quads und ATVs verfügen über einen Hubraum von 50cm³ bis 1000cm³. Sie können auf verschiedene Arten zugelassen werden: Als Leicht-Kraftfahrzeug bis 45km/h, als vierrädriges Kfz zur
Personenbeförderung oder zur Güterbeförderung, als Zugmaschine Ackerschlepper bis 40km/h und ab 4km/h, als Zugmaschine Geräteträger bis 40km/h und ab 41km/h und als offener Pkw. Dementsprechend
müssen auch die dazugehörigen Kennzeichen verwendet werden. Für Quad – und ATV – Fahrer besteht nach § 21a II StVO eine Helmpflicht, außerdem muss das Fahrzeug versichert sein.
Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sind berechtigt, Quads und ATVs zu fahren. Für die Klasse S gilt, dass die Fahrzeuge maximal 50cm³ Hubraum haben und höchstens 45km/h fahren. Für schnellere
Quads/ATVs gilt zudem die Steuerpflicht. Bekannte Quad-Hersteller sind Suzuki, BRP oder Yamaha, die Preise für Neufahrzeuge liegen dabei zwischen 1.500,- Euro und 20.000,- Euro. Viele Fahrer leihen
sich ein Quad für eine Tour aus. Auch hier variieren die Preise zwischen 50,- Euro und 200,- Euro.