Die Hausratversicherung schützt das Hab und Gut in den eigenen vier Wänden. Sie zahlt bei Einbruch, Brand sowie bei Schäden durch Leitungswasser oder Hagel. Wer braucht diese Versicherung? Welche Preisunterschiede gibt es? Bei welche Policen sind auch Fahrräder mitversichert? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Hausratversicherung.
Für wen eine Hausratversicherung sinnvoll ist
● Wann empfiehlt es sich, eine Hausratversicherung abzuschließen?
Wenn der Neuwert Ihres Hausrats so hoch ist, dass Sie bei Verlust nicht alles neu kaufen können oder möchten. Vielen Menschen ist gar nicht klar, wie viel Geld in ihrem Hausrat steckt. Über die Jahre können sich erhebliche Werte ansammeln. Müsste man all diese Dinge neu kaufen, wären viele Haushalte finanziell überfordert. Verzichtbar ist die Versicherung am ehesten für junge Leute, die keine teuren Sachen haben. Die Versicherung ersetzt den beschädigten oder zerstörten Hausrat zum Neuwert, maximal aber die vereinbarte Versicherungssumme. Das bedeutet, dass der Kunde die Summe erhält, die er braucht, um Möbel, Geräte und anderen Hausrat in gleicher Qualität neu zu kaufen – zum aktuellen Marktpreis inklusive technischer Neuerungen. Wenn Diebe zum Beispiel das drei Jahre alte Notebook eingesteckt haben und das gleiche Gerät im Elektronikhandel nicht mehr zu bekommen ist, sondern wegen des technischen Fortschritts nur bessere, wird dem Kunden der Preis dafür erstattet.
● Was ist der Unterschied zu einer Haftpflichtversicherung?
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, den ihr Kunde anderen Menschen zufügt. Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden, den er selber erleidet.
Beispiel: Bei Familie Müller läuft die Waschmaschine aus. Müllers teure Perserteppiche sind ruiniert. Diesen Schaden übernimmt Müllers Hausratversicherung. Läuft zusätzlich noch Wasser durch die Decke, beschädigt die Bausubstanz und tropft beim Nachbarn in der Wohnung darunter in die Stereoanlage, zahlt Müllers Haftpflichtversicherung. Ein weiterer Unterschied ist die Regulierung: Die Hausratversicherung ersetzt grundsätzlich den
Neuwert der versicherten Sachen. Die Haftpflichtversicherung hingegen leistet nur zum – meist viel niedrigeren – Zeitwert. Müller bekommt also seine eigenen Teppiche zu dem Preis ersetzt, den er im Laden bezahlen muss, wenn er neue kauft. Sein Nachbar erhält aber für seinen Fernseher nur einen Bruchteil des Preises, den er vor fünf Jahren gezahlt hat.
Was eine Hausratversicherung versichert . . .
Gegen welche Gefahren ist der Hausrat versichert? Versichert sind Schäden durch . . .
●
Brand
●
Blitzschlag
●
Explosion, Implosion
●
Einbruchdiebstahl und Vandalismus
●
Raub
●
Leitungswasser
●
Sturm und Hagel
● Was ist versichert?
Im Prinzip alle beweglichen Gegenstände im Haushalt – also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Das sind im Wesentlichen:
- Möbel, Bilder, Gardinen, Vorhänge, Teppiche, Tapeten, Bücher.
- Elektrogeräte wie Fernseher, Stereo-Anlage, Computer, Fotoapparate, Küchengeräte.
- Kleidung, Schuhe, Wäsche, Uhren.
- Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld, ebenso Kunstwerke oder Antiquitäten.
Hinzu kommen Sportgeräte, Nahrungsmittel, auch Autozubehör, das im Haus liegt und sogar Haustiere wie Fische, Katzen, Vögel. Letztere aber nur
zu dem Preis, den sie bei Neuanschaffung kosten würden. Den ideellen Wert kann sie nicht ersetzen.
Wertsachen sind neben Perlen, Edelsteinen und Edelmetallen auch Briefmarken, Münzen und Medaillen. Handgeknüpfte Teppiche, Pelze und Kunstobjekte wie Gemälde oder Plastiken fallen ebenfalls darunter. Gleiches gilt für Antiquitäten ab einem Alter von 100 Jahren. Ausnahme: Antike Möbel sind keine Wertgegenstände, sondern normaler Hausrat.
Den Verlust von Wertsachen ersetzen Versicherer oft nur bis zu einer bestimmten Grenze, meist 20 Prozent der Versicherungssumme, bei 80 000 Euro Versicherungssumme also maximal 16 000 Euro. Für einzelne Wertsachen gelten zusätzlich zu dieser allgemeinen Grenze „besondere Entschädigungsgrenzen“. Gängige Höchstbeträge dafür sind:
- 1 000 Euro für Bargeld,
- 2 500 Euro für Wertpapiere und Sparbücher,
- 20 000 Euro für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen sowie alle Gegenstände aus Gold oder Platin.
Für Kunden mit teuren Wertsachen ist die allgemeine Entschädigungsgrenze zu knapp. Dann ist es sinnvoll, sie zu erhöhen. Das ist meist gegen Aufpreis möglich.
In der Regel nicht. Haushaltsübliche Lampen, Leuchten, Fernseher, Rekorder, Beamer, Stereo-Anlagen, Computer, Tablets, Handys, Kühl- und Gefriergeräte, Herd, Waschmaschine gehören zum normalen Hausrat. Bei Elektrorädern kommt es darauf an, um was für ein Rad es sich genau handelt.
Hausrat im Arbeitszimmer ist nur versichert, wenn das Zimmer innerhalb der Wohnung liegt und nur von dort aus zugänglich ist. Hat es eine eigene Tür nach draußen, ist es nicht mitversichert. Dann kann der Kunde eine separate Geschäftsinhaltsversicherung abschließen. Das gilt zum Beispiel, wenn das Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus liegt und von der Wohnung aus betreten werden kann, zusätzlich aber auch eine Tür nach draußen hat, sodass beispielsweise Kunden direkt ins Arbeitszimmer kommen können, ohne das Haus mit der Privatwohnung zu betreten.
Serienmäßig produzierte und nicht für das Gebäude individuell angepasste Einbauküchen sind über die Hausratversicherung versichert.
Ja. Der Hausratversicherer muss auch Reparaturkosten für Beschädigungen am Gebäude durch Einbruchdiebstahl oder Raub übernehmen – selbst wenn es sich um ein Neben gebäude wie ein Gartenhaus handelt. Das gilt auch, wenn es nur beim Einbruchversuch bleibt, zum Beispiel wenn ein Täter die Scheibe einschlägt, es ihm dann aber nicht gelingt, durch das zerstörte Fenster einzusteigen. Nicht versichert ist aber ein reiner Vandalismusschaden ohne den Versuch einzubrechen.
Einige Tarife schließen dies ein, auch wenn der Rollator unabgeschlossen im Hausflur oder vor der Bäckerei steht. Die Versicherungssumme liegt oft bei 250 Euro, 500 Euro oder 1 000 Euro. Die Bedingungen sind aber nicht einheitlich. Manche Unternehmen zahlen nicht, wenn die Gehhilfe außerhalb der Wohnung oder der Gemeinschaftsflächen wegkommt.
Es kommt drauf an. Nur wenn Sie über eine Hausratversicherung mit Elementarschaden-Zusatzschutz verfügen, können Sie vom Versicherer Ersatz für den Schaden verlangen. Die klassische Hausratversicherung springt bei Wasserschäden nur ein, wenn es um Leitungs wasser geht.
Tipp: Es kann sinnvoll sein, eine vorhandene Hausratversicherung um den Elementarschutz zu erweitern. Wichtiger für Hauseigentümer ist eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz. Damit werden Besitzer finanziell nicht ruiniert, wenn ihr Haus von Naturgewalten zerstört wird.
Wichtige Deckungserweiterungen
Das kommt darauf an. So lange das Rad am Versicherungsort in einem geschlossenen Raum steht, wird es behandelt wie anderer Hausrat auch. Es ist also versichert. Wer nur dort parkt, kann also beruhigt sein. Das gilt aber nicht, wenn es draußen abgestellt wird. Steht das Rad vor dem Kino oder der Uni, greift die Versicherung nur, wenn zusätzlicher Fahrradschutz vereinbart ist. Es muss dann gegen Beitragszuschlag ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden. Meist ist es dann mit 5 bis 10 Prozent der Versicherungssumme geschützt, je nach Anbieter und Tarif. Bei 50 000Euro Versicherungssumme wäre Fahrraddiebstahl dann mit 2 500 bis 5 000 Euro versichert. Für ein Rad im Wert von 2 000 Euro kostet das bei günstigen Anbietern je nach Region 20 bis 40 Euro Aufpreis pro Jahr – in teuren Verträgen manchmal mehr als das Dreifache. Die Summe gilt pro Fall: Werden bei einem Ausflug alle Räder einer Familie gestohlen, gibt es ebenfalls nur 2 000 Euro.
Achtung:
Einige Tarife schließen den Schutz zwischen 22 und 6 Uhr aus – es sei denn, das Rad stand in einem verschlossenen Raum oder war in Gebrauch und stand vor der Kneipe. Besser sind Policen ohne diese Einschränkung.
Fahrräder über die Hausratpolice zu versichern, ist oft günstiger als eine Police von einem Anbieter spezieller Fahrradversicherungen.
Das ist im Regelfall nicht empfehlenswert, da dieser Zusatz relativ teuer ist und die Schadensummen meist nicht so hoch sind, dass dafür eine Versicherung nötig wäre. Oft erstreckt sich der Schutz nur auf Bruch, nicht auf zerkratzte Scheiben oder auf Schrammen oder Schrunden, die zum Beispiel einen Glastisch entwerten können. Auch Aquarien und Terrarien sind meist nicht in der Glasversicherung enthalten. Dasselbe gilt, wenn bei Fenstern die Randverbindungen undicht werden, zum Beispiel wenn eine Mehrscheibenisolier verglasung blind wird.
Die Hausratversicherung deckt diese Gefahren nicht ab. Sie können aber gegen einen Mehrbetrag zusätzlich versichert werden
(Elementarschadenversicherung). Zu den Elementargefahren gehören:
● Überschwemmung (steigendes Grundwasser ist nicht versicherbar)
● Rückstau
● Erdbeben
● Erdsenkung
● Erdrutsch
● Schneedruck
● Lawinen
● Vulkanausbruch.
Das ist eine wichtige Erweiterung des Versicherungsschutzes. Wenn der Kunde einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat, darf die Versicherung ihre Leistung kürzen, im Extremfall sogar ganz ablehnen. Das gilt zum Beispiel, wenn die Wohnungstür nur zugezogen und nicht abgeschlossen wurde; ebenso wenn der Kunde ein Fenster gekippt ließ und dann einkaufen ging; wenn er eine brennende Kerze ohne Aufsicht ließ oder die Pfanne auf dem heißen Herd vergessen hat. Oft ist umstritten, ob tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Juristen verstehen daruntereinen Verstoß gegen das, was jeder Mensch für selbstverständlich hält. Das klingt deutlich, führt aber oft zu Streit. Manche Versicherer sind mit diesem Einwand schnell bei der Hand, zum Beispiel wenn jemand vor der Abreise in den Urlaub die Rollläden zu Hause heruntergelassen hat, sodass jeder mögliche Dieb leicht erkennen kann, dass das Haus vorübergehend nicht bewohnt ist. Wird diese Zusatzklausel vereinbart, verzichtet die Versicherung darauf, mit dem Kunden zu streiten, ob dieser den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Achtung: Das gilt oft aber nur bis zu einer bestimmten Schadenshöhe. Übersteigt der Schaden diese Höhe kürzt der Versicherer trotzdem.
Schutz auch außerhalb der eigenen Wohnung
Ja, grundsätzlich schon, im Rahmen der sogenannten Außenversicherung. Es muss sich aber um Raub handeln. Das heißt, der Täter muss Gewalt angewendet haben oder zumindest glaubhaft mit Gewalt gedroht haben. Hat er den Fotoapparat zum Beispiel vom Stuhl gerissen, als Sie in der Eisdiele saßen, und ist damit weggerannt, gilt das als einfacher Diebstahl. Ebenso wenig ist es versichert, wenn ein Taschendieb Ihnen das Portemonnaie klaut. Diebstahl ist nicht versichert.
In den meisten Hausratsversicherungen sind Schäden durch Einbrüche und Diebstähle in Kraftfahrzeugen in der Regel nur versichert, wenn der Wagen in einem geschlossenen Gebäude stand, zum Beispiel in einer Garage. Auch Parkhäuser gehören dazu. Stand das Fahrzeug an der Straße oder auf einem öffentlichen oder bewachten Parkplatz, zahlt die Hausratversicherung nicht. Es gibt aber Tarife, bei denen der Kunde dies versichern
kann.
Die Außenversicherung springt ein, wenn sich Ihr mitgebrachter Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung in geschlossenen Räumen befindet. So sind auch Sachen finanziell geschützt, die Sie als Urlauber in ein gemietetes Ferienhaus mitnehmen. Der Schutz gilt meist weltweit, also auch bei Reisen ins Ausland. Aber: Hausrat im eigenen Ferienhaus ist meist nicht mitversichert. Grund: Der Hausrat lagert dort nicht vorüber-gehend. Für ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz ist eine eigene Police sinnvoll.
Sie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Dann droht Unterversicherung. Wer den Wert des Hausrats und damit die Versicherungssumme zu niedrig veranschlagt, um beim Beitrag zu sparen, kann im Schadensfall eine böse Überraschung erleben: Die Versicherung ersetzt den Schaden dann nur anteilig. Liegt der Wert des Hausrats zum Beispiel bei 80 000 Euro, aber die Versicherungssumme beträgt nur 40 000 Euro, also die Hälfte, zahlt die Versicherung auch nur die Hälfte. Das gilt auch, wenn der Schaden unter der Versicherungssumme liegt. Zum Beispiel bekäme der Kunde von 6 000 Euro Schaden nur 3 000 Euro ersetzt. Schützen kann man sich davor mit der Klausel „Unterversicherungsverzicht“. Der Versicherer legt dann pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte Versicherungssumme fest. In der Regel sind das 650 Euro. Bei 100 Quadratmetern Wohnfläche beträgt die Versicherungssumme dann 65 000 Euro. Schäden bis zu dieser Höhe sind gedeckt. Liegt der Wert des Hausrats aber darüber und es passiert ein Totalschaden, bekommt der Kunde maximal diese 65 000 Euro. Alternative dazu sind so genannte Wohnflächentarife: Hier gewährt der Versicherer den Unterversicherungsverzicht, wenn die Wohnfläche genau angegeben wurde.
Achtung: Dabei gilt nicht der Zeitwert, sondern immer der aktuelle Neuwert. Wer 100 Bücher für je 5 Euro auf dem Flohmarkt gekauft hat, muss also nicht 500 Euro ansetzen, sondern den Neupreis der Bücher, der um das Mehrfache höher liegen kann. Da können für ein volles Regal durchaus 10.000 Euro und mehr herauskommen. Auch geschenkte Möbel, Geräte und andere Sachen müssen zu dem Preis angesetzt werden, den sie heute bei Neuanschaffung kosten würden. Schließlich ersetzt die Versicherung im Schadenfall genau diesen Neuwert.
Damit ist der Unterversicherungsverzicht gemeint. Statt individuell den Wert Ihres Hausrats zu schätzen und dementsprechend die Versicherungssumme festzulegen, legt ein Pauschaltarif pro Quadratmeter Wohnfläche einen Fixbetrag fest. Die übliche Pauschale beträgt 650 Euro pro Quadratmeter. Für eine 120-Quadratmeter-Wohnung macht das 78 000 Euro. Es zählt nur die Wohnfläche, nicht Balkon, Dachboden, Garage oder Keller – Hausrat dort ist aber versichert. Vorteil der Pauschale: Der Versicherer kürzt nie wegen Unterversicherung. Den ganzen Schaden bezahlt er aber auch dann nur, wenn der Schaden die Versicherungssumme nicht übersteigt. Achtung: Mit der Pauschale können Sie auch “überversichert“ sein und somit zu hohe Beiträge zahlen. Das gilt besonders für große Wohnungen, in denen sich der Hausrat auf viele Quadratmeter verteilt.
Neuabschluß und Kündigung der Vorversicherung
Unsere Tests zeigen immer wieder enorme Preisunterschiede. Teure Verträge kosten dreimal so viel wie günstige. Beim Preis teilen die Versicherer das Bundesgebiet in Risikozonen auf. Städte mit hohem Einbruchsrisiko sind teurer. Das gilt meist für Großstädte. Auf dem Land sind die Policen billiger zu haben. Die meisten Gesellschaften bieten mehrere Tarife. Die teuren Angebote heißen oft „Komfort“, „Plus“ oder „Premium“. Die günstigen Basistarife umfassen den Grundschutz, der für die meisten Kunden reicht. Dieser Schutz deckt die wichtigen Schäden ab, sodass keiner nach einem Totalschaden vor dem Nichts steht. Viele Basistarife versichern auch Überspannungsschäden ohne Aufpreis mit. Sie entstehen, wenn Blitze zum Beispiel eine Überlandleitung treffen und dadurch im Stromnetz Spannungsspitzen auslösen, durch die Elektrogeräte beschädigt werden können.
Bloß weil eine Hausratversicherung alt ist, muss sie nicht schlecht sein, wenn sie noch zum Hausrat passt. Auch in alten Policen ist alles Wichtige versichert, ein Umstieg auf neuere Versicherungsbedingungen nicht unbedingt nötig. Derzeit gelten bei vielen Versicherern die Standardbedingungen VHB 2010, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft entwickelt hat. Ältere Verträge orientieren sich an Bedingungswerken von 2008, teils auch von 1992 oder älter. Doch selbst dort wo Versicherer über den Standard der VHB 2010 hinausgehen, bringt das nur kleine Verbesserungen. Zum Beispiele waren Schäden nach Überspannung wie bei einem Blitzeinschlag nach den alten VHB ausgeschlossen. Heute sind sie in vielen Tarife im Beitrag enthalten. Bargeld und Wertpapiere waren nach den VHB 1992 mit umgerechnet rund 1.000 Euro für Bargeld und 2.500 Euro für Sparbücher und Wertpapiere versichert. Viele aktuelle Verträge bieten 1.500 Euro für Bargeld und 3.000 Euro für Wertpapiere und Urkunden. Wasser, das aus Aquarien austritt, ist in neuen Verträgen ebenfalls häufig mitversichert.
Dass Ihr jetziger Wohngebäudeversicherer Ihnen auch das günstigste Angebot für eine Hausratpolice vorlegt, ist nicht gesagt. Wenn Sie mehrere Versicherungen bei einem Anbieter haben, erhalten Sie zwar häufig einen Bündelrabatt, dieser kann jedoch immer noch teurer sein, als bei einem günstigen Anbiter. Wichtig sind in jedem Fall gute Versicherungsbedingungen.
Wenn zwei zusammen ziehen und beide eine Hausratversicherung haben, können Sie verlangen, dass einer der Verträge aufgelöst wird. Sind beide Policen von derselben Gesellschaft, ist es kein Problem, daraus einen Vertrag zu machen: Einer wird gekündigt, beim anderen die Versicherungssumme auf die nötige Höhe gesetzt. Sind es unterschiedliche Anbieter, darf aus besonderem Anlass der Vertrag gekündigt werden, dessen Versicherungssumme unter 10 000 Euro liegt. Überschreiten Verträge beide diesen Betrag, darf die jüngere Police gekündigt werden. Den anteiligen Rest des Beitrags für das Versicherungsjahr erstattet der Versicherer. Unverheiratete Paare müssen allerdings darauf achten, dass beide Partner im weiter bestehenden Versicherungsvertrag genannt werden. Außerdem sollten Sie dort die Versicherungssumme anpassen.
Ein Umzug ist kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht. Sie sind verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten, die in der Regel drei Monate bis Jahresende beträgt.
Ausnahmen: Sie ziehen mit einem Partner zusammen oder ziehen ins Ausland. Sie sollten der Versicherung umgehend den Umzug melden und gegebenenfalls die Versicherungssumme für die neue Wohnung anpassen. Haben Sie für die Zeit des Wohnungswechsels zwei Wohnungen, besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Schutz in der bisherigen Wohnung erlischt aber spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Sie sollten den Schaden umgehend bei der Versicherung melden. Außerdem sind Sie zur Schadenminderung verpflichtet. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie bei Sturm die zerborstene Fensterscheibe abdichten, wenn Regen in die Wohnung geweht wird. Ist die Waschmaschine ausgelaufen, müssen Sie möglichst schnell das Wasser aufwischen, damit nichts durch die Decke tropft. Beschädigte Gegenstände sollten Sie aufbewahren, damit der Versicherer sie vor Ort begutachten kann. Also den kaputten Fernseher nicht gleich wegwerfen oder reparieren lassen, sondern eine Entscheidung des Versicherers abwarten. Bei Einbruch sollten Sie zusätzlich sofort Anzeige bei der Polizei erstatten und ihr sowie dem Versicherer eine Liste aller gestohlenen Gegenstände vorlegen.
Besonders bei Wertsachen und teuren Elektrogeräten ist es wichtig, den Besitz nachweisen zu können. Nach einem Einbruch ist das oft schwer und nach einem Brand sind die Reste häufig kaum zu erkennen. Aussagekräftig sind vor allem Kassenbelege, Quittungen, Garantiescheine, Reparaturrechnungen, Kontoauszüge. Hat die Versicherung dann noch Zweifel, sind Fotos hilfreich. Machen Sie also schon jetzt Fotos aller Gegenstände im Haushalt, die für Sie von Wert sind. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen separat aufzubewahren, am besten bei Freunden oder in einem Bankschließfach, damit sie bei einem Brand nicht zerstört werden. Im Schadenfall darf die Versicherung aber nicht stur auf hieb- und stichfesten Beweisen bestehen. Denn kaum ein Normalbürger könnte solche Nachweise bringen. Im Streitfall gewähren die Gerichte den Geschädigten Beweiserleichterungen. Schließlich besteht theoretisch immer die Möglichkeit, dass jemand schon vor einem Einbruch angeblich gestohlene Sachen verkauft oder verloren hat. Zur Not sind auch Zeugenaussagen erlaubt, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 130/05).
Ja, unbedingt. Nach einem Einbruch müssen Sie schnellstmöglich eine Stehlgutliste bei der Polizei und ihrer Hausratversicherung einreichen – „ohne schuldhaftes Zögern“, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Versäumen sie das oder schicken sie die Liste zu spät, erhalten sie unter Umständen weniger Geld von der Versicherung. Der Versicherer ist nicht verpflichtet, Kunden schriftlich auf die Folgen ihrer Trödelei hinzuweisen. Das Oberlandes gericht Köln gab einer Gesellschaft recht, die einem Einbruchsopfer die Leistung um 40% kürzte. Der Mann hatte die Stehlgutliste erst drei Wochen nach dem Einbruch abgegeben. Statt rund 19.000 Euro erhielt er nur rund 11.000 Euro. Bei der Schadenmeldung sind Versicherer verpflichtet, Kunden über die Rechtsfolgen falscher Angaben zu belehren. Die Stehlgutliste unverzüglich zur Polizei zu bringen, gehört hingegen zur Schadenminderungspflicht: Nur so kann die Polizei Diebesgut bei ihren Ermittlungen identifizieren.