Privathaftpflichtversicherung

§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht

 

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung in jedem Haushalt und sollte auf keinen Fall fehlen - egal ob Single, Senior oder Familie. Denn bei einem durch Sie verschuldeten Schaden haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen - ein Leben lang!

 

Egal ob man einen Sach- oder Personenschaden verursacht - sei es als Fußgänger, Radfahrer, beim Sport, als Besitzer eines Eigenheims oder auch als Mieter. Zudem wehrt die Privathaftpflicht auch unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten ab.

 

Meist reicht ein kurzer Moment, in der Sie nicht aufpassen und schon ist es passiert: Ob Sie beim Einkaufen ein Glas herunterstoßen, beim Überqueren einen Radfahrer übersehen und dieser beim Ausweichen stürzt und sich folgenschwer verletzt oder bei Freunden/Bekannten bei einer geselligen Feier einen Rotweinfleck verursachen. Sie haften persönlich für den entstandenen Schaden und müssen für den Schaden aufkommen. Ist es ein Personenschaden, kann es richtig teuer werden, der entstandene Schaden in die Millionen gehen. Die Privathaftpflicht schützt so Ihre finanzielle Existenz und wehrt auch unbegründete Ansprüche ab.

Wie sieht es steuerlich aus?

Die private Haftpflichtversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Beiträge zur Privathaftpflicht können als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich abgesetzt werden. Ihre Beiträge tragen Sie in der "Anlage Vorsorgeaufwände" (Zeile 46 - 50) Ihrer Einkommenssteuererklärung ein.

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