Als Tierhalter haften Sie für alle Schäden,
die durch Ihr Tier verursacht werden - unbegrenzt und ein Leben lang - auch ohne eigenes Verschulden.
Die Stiftung Warentest sagt:
„Ohne Schutz kann ein größerer Schaden für den Besitzer leicht den finanziellen Ruin bedeuten.“
Wichtige Information zur Reitbeteiligung
Ihre Zufriedenheit ist unser Hauptanliegen
Von einer Reitbeteiligung spricht man dann, wenn der Reitbeteiligten das Pferd von dem Pferdebesitzer in einem gewissen Umfang zur Verfügung gestellt wird. Als Gegenleistung pflegt und bewegt die Reitbeteiligung das Pferd zu vereinbarten Zeiten und entrichtet im Regelfall einen monatlichen Beitrag an den Pferdebesitzer. Die Kosten für den Tierarzt, den Schmied oder Pferdegeschirr übernimmt im Regelfall der Pferdebesitzer.
Bei der Reitbeteiligung ist anzumerken, dass dieser Begriff nicht wie z.B. Tierhalter oder Tierhüter gesetzlich definiert ist.
Die Haftung der Reitbeteiligung entspricht bei Schäden an Dritten, der Haftung des Fremdreiters. Die Schäden an Dritten sind auch hier über die Pferde-Haftpflicht des Pferdebesitzers abgesichert. Ist der Schaden auf die Reitbeteiligung zurückzuführen oder trifft diese eine Mitschuld, tritt auch hier die Privat-Haftpflicht ein, sofern das Risiko zum Reiten fremder zu privaten Zwecken genutzter Pferde mitversichert ist.
Die Mitversicherung von Reitbeteiligungen spielt nur im Bereich der Pferde-Haftpflicht eine Rolle. Reitet eine Reitbeteiligung auf Ihrem Pferd, besteht selbstverständlich auch in anderen Bereichen, wie der Pferde-Krankenversicherung oder Pferde OP Versicherung voller Versicherungsschutz.
Als Ergänzung zur Pferde-Haftpflicht ist die private Unfallversicherung zu empfehlen, denn hier sind alle Reiter eines Pferdes unfallversichert.
Schauen Sie sich die Tarife der Pferde-Haftpflicht an und rufen Sie uns auch gerne unter 08142-445 888 an. Wir sind gerne für Sie da.