Die VHV Versicherung in Hannover ist einer der letzten Versicherer in Deutschland,
die für Architekten und Ingenieure noch eine Haftpflicht anbietet und dies bereits seit über 50 Jahren. Die VHV zeichnet sich durch eine gute Fachkompetenz und in einigen Bereichen
auch sehr gute Prämien aus. Aber wie viele andere Versicherer auch, hat die VHV in der Architektenhaftpflicht zu Beginn des Jahres 2004 den bis dahin üblichen
Schadenfreiheitsrabatt für Neuverträge komplett gestrichen.
So sind Beitragssteigerungen zu früheren Angeboten mit Schadenfreiheitsrabatt von bis zu 250 % keine
Seltenheit.
Die versicherten Bedingungen – hier besonders die Archiprotect-Bedingungen – sind sehr weitreichend.
Wir möchten Ihnen die Bedingungen hier näher vorstellen - hier auch als Zusammenfassung: Archiprotect VHV
Bedingungen der VHV in der Haftpflicht für Architekten und Ingenieure:
Versichert sind Fehler und deren Folgen bei:
- Planung
- Konstruktiver Bearbeitung (Zum Beispiel statische Berechnung)
- Beratung
- Objektüberwachung
- Begutachtung
Mitversichert sind nach den Standardbedingungen der VHV (BBR-AB) ohne weitere Berechnung:
- Schäden am Bauwerk (unter Schaden am Bauwerk wird auch ein Mangel am Bauwerk verstanden, ohne
dass der Bau in seiner Substanz beeinträchtigt wird, z. B. mangelnde Wärmedämmung)
- Rückwärtsversicherung (Beim erstmaligen Abschluß (z. B. Berufsanfänger) sind solche Verstöße
mitversichert, die im Zeitraum eines Jahres vor dem Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden und dem Versicherungsnehmer bis zum Vertragsabschluß nicht bekannt sind Beteiligung an ARGE
(Mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften hinsichtlich
- der beruflichen Betätigung des VN im Rahmen der ARGE
- der mit der Teilnahme verbundenen gesamtschuldnerischen Haftung
- Insolvenzrisiko eine ARGE – Partners
- Auslandsschäden innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz
- Rechtsschutz und Kostenübernahme bei Schlichtungsverfahren vor Architektenkammern (ohne
Rechtsanwaltskosten)
- Tätigkeit als Gesundheits- und Sicherheitskoordinator
- Beratungstätigkeit gemäß VOF
- Verwendung von Bausoftware
- Versicherungsschutz bei historischen Gebäuden, die unter das Denkmalschutzgesetz fallen
- Leistungen der Projektsteuerung nach § 31 HOAI
- Straf-Rechtsschutzversicherung
- Umweltschäden
- Büro-Haftpflicht
- Mietsachschäden
- Privat-Haftpflicht „Klassik“ (Deckungssumme 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und
Sachschäden)
Die erweiterten Bedingungen – Archiprotect – sehen neben den o. g. Standardbedingungen noch
folgende weitere Bedingungsverbesserungen vor:
- Verstöße während der Vertragsdauer, 30-jährige Nachhaftung (mitversichert sind Verstöße, die
zwischen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrages begangen werden, sofern sie dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Ablauf des Vertrages gemeldet werden. Nach endgültiger Beendigung
der Berufstätigkeit gilt eine 30-jährige Nachhaftung.
- Versicherungsschutz weltweit (Europa und Schweiz auf Basis des deutschen oder des
ausländischen Schadenersatzrechtes – sonstiges Ausland aus Basis des deutschen Schadenersatzrechtes)
- Bauherrenrisiko (bei denen der Versicherungsnehmer oder sein Ehegatte als privater Bauherr
auftritt)
- Erweiterte Deckung bei Serienschäden
- Schäden aus der Überschreitung von Kosten mit Ausnahme der „Sowiesokosten“ (Gedeckt sind
Ansprüche wegen Schäden, welche aus der Überschreitung Ihrer Kostenberechnungen, Kostenschätzungen oder Kostenanschlägen resultieren; es sei denn, es handelt sich um „Sowiesokosten – Kosten, die bei
ursprünglicher Planung sowieso angefallen wären)
- Erforderliche Ein- und Ausbaukosten bei Schlüsselverlust
Hier einige aktuelle Prämienbeispiele
Haftpflicht für Architekten – nach Archiprotect
Deckungssumme:
● 2 Mio. Euro für Personenschäden
● 300.000 Euro für Sonstige Schäden
● 2.500 Euro Selbstbeteiligung