Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.
WECHSEL DER ÜBERSCHUSSVERWENDUNG
Ein Wechsel der bei Vertragsbeginn vereinbarten Überschussverwendungsart ist oft ausgeschlossen, oder aber sie bedarf der Zustimmung des Versicherers.
WIEDEREINGLIEDERUNGSHILFE
Eine Wiedereingliederungshilfe ist eine einmalige Leistung, die gezahlt wird, wenn die Berufsunfähigkeit und somit auch der Leistungsanspruch entfallen sind.
Die Zahlung dieser Hilfe soll dem Versicherten den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben erleichtern.
WOHNFLÄCHE
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggia und Terrassen sowie Keller-, Speicher-/ Bodenräume,
die nicht zu Wohn- und Hobbyzwecken genutzt werden.
Wenn Arbeitszimmer mitversichert werden sollen, wird deren Fläche bei der Ermittlung der Wohnfläche berücksichtigt
WOHNRIESTER
Mit dem Wohnriester ist die Riester-Förderung jetzt auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzten Wohneigentums möglich. Die Förderung darf für einen Bausparvertrag oder für die Tilgung eines
Hypothekendarlehns benutzt werden.
Die nachgelagerte Besteuerung erfolgt über das sogenannte Wohnförderkonto. Hier werden die geleisteten Eigenbeiträge und Zulagen jedes Jahr aufaddiert und mit 2% verzinst. In der Rentenphase wird das
Wohnförderkonto aufgelöst indem die entnommen Beträge fiktiv der Einkommensteuer zugeschlagen werden.