Versicherungslexikon

Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.

VERSICHERTE PERSON


Die "versicherte Person" ist die Person, deren Leben mit der Versicherung "lebensversichert" oder "rentenversichert" ist. Meist sind "Versicherungsnehmer" und "versicherte Person" ein und dieselbe Person.


VERSICHERUNGSDAUER


Die Versicherungsdauer umfasst den Zeitraum, innerhalb dessen der Tod (bzw. die Berufsunfähigkeit) der versicherten Person unsere Leistung (Zahlung) auslöst, also die Dauer, für die der Versicherungsschutz vereinbart ist.

Bei der Rentenversicherung wird durch das Erleben des Ablaufs der Versicherungsdauer (auch "Aufschubzeit" genannt) die Rentenzahlung ausgelöst.


VERSICHERUNGSNEHMER


Der "Versicherungsnehmer" ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft und hat es übernommen, die Beiträge zu zahlen. Sie kann über den Vertrag und die Ansprüche daraus verfügen.


VERSICHERUNGSORT


Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zusätzlich: Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück, Garagen in der Nähe der Wohnung

Nicht versichert sind üblicherweise Räume innerhalb der Wohnung, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Bei manchen Tarifen besteht jedoch die Möglichkeit, die Mitversicherung dieser Arbeitszimmer zu vereinbaren.


VERSICHERUNGSPERIODE


Versicherungsperiode ist je nach Tarif das Versicherungsjahr oder ein Monat. Sie beginnt am Ersten des Monats, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist.


VERSICHERUNGSWERT / VERSICHERUNGSSUMME


Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen. Das ist der Preis, der heute für die Wiederbeschaffung des gesamten Hausrat in gleicher Art und Güte zu zahlen wäre.

Es empfiehlt sich für den durchschnittlichen ausgestatteten Haushalt eine Summe von mindestens 600,00 EUR je qm Wohnfläche. Entspricht die Versicherungssumme dieser Empfehlung, nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen möglicher Unterversicherung vor.


VERTRAGSABSCHLUSS


Der Abschluss des Vertrages ist der Termin, an dem der Vertrag zustande kommt.

Das ist regelmäßig der Tag, an dem Ihnen eine schriftliche Erklärung über die Annahme Ihres Antrages zugeht. Die Annahmeerklärung kann auch durch Übersendung des Versicherungsscheins (der Police) erfolgen.


VERTRAGSDAUER


Die Vertragsdauer ist der Zeitraum, in dem der Vertrag nach Abschluss weiterbesteht und nicht durch Kündigung vorzeitig beendet wird.


VERZINSLICHE ANSAMMLUNG


Die Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Die Verzinsung der angesammelten Überschussanteile erfolgt zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres, jeweils nur für volle Versicherungsjahre.

Bei vertraglichem Ablauf der Versicherung sowie bei Beendigung des Vertrages durch Tod wird das verzinslich angesammelte Überschussguthaben zusammen mit der vertraglich vereinbarten Leistung ausgezahlt.

Bei Vertragsbeendigung innerhalb eines Versicherungsjahres besteht kein Anspruch auf eine anteilige Verzinsung des verzinslich angesammelten Überschussguthabens für das angefangene Versicherungsjahr.


VORAUSZAHLUNG (POLICENDARLEHEN)


Eine Vorauszahlung oder ein Policendarlehen kann je nach Produkt und Anbieter gewährt werden. Wenn das Policendarlehen nicht bestimmten steuerlichen Ansprüchen genügt, ist der ausgezahlte Betrag steuerpflichtig.


VORGEZOGENE KAPITALABFINDUNG


Je nach Anbieter und Tarif kann eine Kapitalabfindung auch vorgezogen werden. Die vorgezogene Kapitalabfindung wird dann entsprechend gekürzt.


VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT


Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person haben die Pflicht, alle Fragen des Versicherers zum beantragten Risiko richtig und vollständig zu beantworten.

Ein Verstoß gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht kann den Versicherungsschutz gefährden.