Versicherungslexikon

Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.

UMBRELLAFONDS


Subfonds (Unterfonds) befinden. Alle Fonds werden unter der Regie einer Investmentgesellschaft verwaltet, weisen aber unterschiedliche Anlageschwerpunkte auf.

Ein Umbrella-Fonds ist jedoch kein Dachfonds, der das Anlagekapital in andere Fonds investiert, sondern unter dem Dach des Umbrellas kann der Anleger mehrere Subfonds erwerben. Die Fondsauswahl trifft der Anleger hier selbst.


UMTAUSCHRECHT


Mit einem Umtauschrecht wird einem Kunden bei der Lebensversicherung die Option eingeräumt, sein Produkt in eine andere Lebensversicherung des gleichen Anbieters umzutauschen.

Je nach Art des Produktes und der Ausgestaltung des Umtauschrechts können bei Umtausch Einkommenssteuern oder die Abgeltungssteuer anfallen.


UNBESCHRÄNKTE STEUERPFLICHT


Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht. Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle, die ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland haben.


UNTERVERSICHERUNG/ UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT


Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Im Schadenfall erhält der Kunde nur eine anteilige Entschädigung.

Wenn als Versicherungssumme ein Mindestbetrag je qm Wohnfläche (z.B. 600 Euro) vereinbart ist, wird kein Abzug wegen einer möglichen Unterversicherung vorgenommen (Unterversicherungsverzicht).

Ein Beispiel:
Bei einem Versicherungswert von 100.000 Euro wird eine Versicherungssumme von 80.000 Euro gewählt. Es entsteht ein versicherter Schaden von 10.000 Euro. Die Versicherungssumme wird bei der Entschädigungsberechnung um 10% Vorsorge erhöht (88.000 Euro).

Der Kunde erhält aufgrund der bestehenden Unterversicherung lediglich eine Entschädigung von 8.800 Euro. Die verbleibenden 1.200 Euro muss er aus der eigenen Tasche bezahlen.

Wenn Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, wird dem Kunden dieser Schaden in voller Höhe erstattet!


ÜBERSCHÜSSE


Überschüsse entstehen durch rentable Kapitalanlagen in Grundbesitz, Hypotheken, Wertpapieren und Darlehen an die öffentliche Hand und die Wirtschaft. Das Prinzip ist die bestmögliche Anlage bei größtmöglicher Sicherheit. Leichtfertige Spekulationen sind ausgeschlossen.

Überschüsse entstehen aber auch, wenn weniger Leistungsfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde, und aus Kostenüberschüssen durch rationelle und sparsame Verwaltung.

Die laufend erwirtschafteten Überschüsse werden nahezu voll an den Versicherungsnehmer weitergegeben.


ÜBERSPANNUNGSSCHÄDEN DURCH BLITZ


Ein Beispiel:
Schlägt ein Blitz in eine Freileitung ein, wandert der Blitzstrom in der elektrischen Leitung ab. Im Leitungsnetz kommt es zu Überspannungen des dort vorhandenen elektrischen Stroms, die zu Schäden an elektrischen Geräten führen können.

Üblicherweise sind Überspannungsschäden durch Blitz nur durch besondere Vereinbarung versichert.