Versicherungslexikon

Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.

TAGESMUTTER


Eine Tagesmutter übernimmt die Verantwortung für die Beaufsichtigung der ihr anvertrauten Kinder. Verletzt z.B. ein Kind ein anderes beim Spielen - wird ihr häufig eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen und Schadenersatz gefordert.

Üblicherweise sind diese Schäden nicht versichert.


TARIFZONE


Einen erheblichen Anteil an den Schadenzahlungen haben Aufwendungen für Einbruchdiebstahl-Schäden. Die Wahrscheinlichkeit, dass in die versicherte Wohnung eingebrochen wird, muss dementsprechend in der Beitragsermittlung berücksichtigt werden.

Da in Großstädten Wohnungseinbrüche häufiger als auf dem Lande vorkommen, wurde Deutschland Tarifzonen aufgeteilt. Die Zuordnung erfolgt anhand der jeweiligen Postleitzahl der Wohnungsanschrift.

In Gebieten mit höherer Kriminalität ist der Beitrag für die gleiche Versicherungssumme dadurch höher als in weniger gefährdeten Regionen.


TEILDYNAMISCHE RENTE


Die Überschussanteile werden zur Bildung einer teildynamischen Rente - bestehend aus einer zusätzlichen Rente (Grunderhöhung) und einer Rentensteigerung (jährliche Rentenerhöhung) - verwendet. Die Grunderhöhung bemisst sich in Prozent der gesamten bei Beginn der Rentenzahlung fälligen Rente. Sie wird zusammen mit der vertraglichen Rente gezahlt und bleibt solange gleich, wie sich die Überschussbeteiligung in dem Überschussverband, zu dem Ihre Versicherung gehört, nicht ändert.

Zusätzlich zu der Grunderhöhung wird eine jährliche Erhöhung gezahlt, die sich in Prozent der Vorjahresrente ohne die Grunderhöhung bemisst. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von der zukünftigen Überschussentwicklung ab, sie ist daher nicht für die gesamte Leistungsdauer garantiert. Sollte die Überschussbeteiligung verringert werden, kann sich - auch bei Verträgen, zu denen bereits eine Leistung erbracht wird - die Höhe der Grunderhöhung und des Prozentsatzes der jährlichen Erhöhung in unterschiedlichem Maße verringern.


TEILRENTE


Wird nur ein Teil und nicht das gesamte Deckungskapital bzw. Fondsvermögen verrentet, spricht man von einer Teilrente. Der nicht verrentete Teil des Vermögens wird entweder ausgezahlt oder verbleibt im Vertrag.


THESAURIERUNG


Erträge einer Kapitalanlage werden nicht ausbezahlt, sondern zur Erhöhung des Anlagekapitals verwendet. Hierdurch wächst das Kapital laufend, so dass auch die Erträge laufend zunehmen können (sogenannter Zinseszinseffekt).


TIERHALTERHAFTPFLICHT


Halter eines Hundes, Pferdes oder Ponys benötigen eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Wer andere zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere oder Bienen besitzt oder diese hütet, kann sich getrost mit seiner Privat-Haftpflichtversicherung begnügen.


TOD DER VERSICHERTEN PERSON


Bei Tod der versicherten Person wird in der Lebensversicherung die jeweils vereinbarte Versicherungsleistung an die Bezugsberechtigen ausgezahlt.

Wenn die Bezugsberechtigte Person nicht der Versicherungsnehmer ist, ist die Todesfallleistung erbschaftssteuerpflichtig.


TRANSPORT- UND LAGERKOSTEN


Transport- und Lagerkosten sind alle notwendigen Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrates, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem etwa benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.

Üblicherweise werden diese Kosten längstens für die Dauer von 100 Tagen übernommen.