Versicherungslexikon

Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.

NICHT MOTORISIERTE VERKEHRSTEILNEHMER

(Fußgänger, Radfahrer, Inline-Skater, Skateboardfahrer, Rollstuhlfahrer

  usw.)


Häufig sind nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer für Unfälle im Straßenverkehr verantwortlich. Dafür bietet die Privat-Haftpflichtversicherung Schutz.

Beispiel
Fußgänger überquert bei Rot die Straße, ein Autofahrer muss ausweichen, kommt ins Schleudern und fährt gegen einen Baum.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h und Kraftfahrzeuge bis 6 km/h sind mitversichert. Hierunter fallen z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte oder Kinder-Kfz.

Behinderte, die zur Fortbewegung einen Elektrorollstuhl (bis 6 km/h) benötigen, haben automatisch Versicherungsschutz über ihre Privat-Haftpflichtversicherung.

Für Kraftfahrzeuge - auch Motorräder, Mofas u.ä. - ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.