Hier finden Sie allgemeine und spezielle Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen.
EINBRUCHDIEBTAHL
Diebstahl nach einem vorangegangenen Einbruch. Einbruchdiebstählschäden sind versichert.
EINMALBETRAG
Bei Vertragsabschluss wird ein einmaliger Beitrag für die gesamte Laufzeit gezahlt.
ERHÖHUNGSOPTION
Je nach Produkt und Anbieter kann nach Eintritt bestimmter Ereignisse (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Gründung einer selbstständigen Existenz etc.) der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
EU-RENTENBESCHEID
Sofern aus dem unbefristeten Rentenbescheid eines Sozialversicherungsträgers klar hervorgeht, dass die vollständige Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person allein medizinisch begründet ist, genügt dieser Nachweis bei einigen Versichern in bestimmten Fällen zum Nachweis der Berufsunfähigkeit.
EXPLOSION
Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Versicherungsschutz gilt für Explosionen aller Art.