In Bearbeitung - Begriffserläuterung B-Z folgt. . .
Akupunktur Krankenkassen Nach Wertung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer ist diese Behandlungsmethode noch nicht allgemein anerkannt. 63% der befragten Patienten fühlten sich schneller gesund und arbeitsfähig und sogar 85% würden sich immer für eine Akupunkturbehandlung entscheiden. Aus diesem Grund bieten einige Krankenkassen Behandlungsverfahren an.
Allgemein Ärztliche Behandlung Hierunter versteht man eine ärztliche Behandlung, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Der Patient hat, im Gegensatz zum Privatpatienten, keinen Einfluss auf die Behandlung und welcher Arzt diese bei ihm durchführt.
Allgemeine Versicherungsbedingungen Versicherungsverträge enthalten alle einen einheitlichen Tarif und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). In den Allgemeinen Versicherungs- bedingungen gibt es Unterschiede bei den Krankheitskosten / Krankenhaustagegeldversicherung und den Krankentagegeldversicherung. Dennoch müssen folgende Angaben enthalten sein:
● Bestimmung der Leistungsverpflichtung des Versicherers und etwaige Leistungsausschlüsse
● Art, Umfang und Fälligkeit der Versicherungsleistung
● Vertragliche Gestaltungsrechte sowie Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles
● Verlust des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag bei Fristversäumnis,
● inländischer Gerichtsstand
● Grundsätze und Maßstäbe der Beteiligung an Überschüssen.
Alternative Heilmethoden PKV Kosten für Untersuchung, Behandlung, Medikamente und deren Verschreibung werden von der Privatkrankenversicherung auch bei Heilpraktikern erstattet sofern sie von der Schulmedizin anerkannt sind. Darüber hinaus gibt es sogar von privaten Krankenversicherungen zusammengestellte Kataloge mit Auflistungen von Therapien und Methoden der Behandlung.
Altersrückstellungen in der PKV Bei der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag zwar nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand, doch bedeutet das für den Versicherten keine Beitragserhöhung, wenn er im höheren alter mehr Leistung benötigt. Mit zunehmendem Alter steigen natürlich auch die Kosten durch die Risikoveränderungen. Hier treten die angesammelten Altersrückstellungen in Kraft. Ab dem 65. Lebensjahr erfolgt eine Ausschüttung in Form eines Altersbonus in dem die angesammelten Altersrückstellungen vollständig verrechnet werden, sowie weitere Sondervergütungen im Abstand von 5 Jahren. Zusätzliche Altersrückstellung ist beitragsneutral.
Altersrückstellungen Mit dem normalen Beitrag zahlt der Versicherte einen Risikoanteil für das jetzige Risiko gleichzeitig einen Sparanteil für das Krankheitsrisiko im Alter. Eine Alterungsrückstellung führt zu keinen steigenden Beiträgen im Alter auch wenn dann die Krankheiten grundsätzlich zunehmen und dadurch höhere Kosten verursacht werden. Die Altersrückstellung wird jährlich um 1 % erhöht. (Beitragsneutral)
Ambulante Behandlung Die Ambulante Behandlung unterscheidet sich in zwei Leistungssektoren. Der ärztlichen und der zahnärztlichen Behandlung. Für beide Behandlungsmethoden geltengesonderte Tarife.
Ambulante Zusatzversicherung
Unter Ambulanter Zusatzversicherung versteht man eine Ärztliche Behandlung in einer Praxis des niedergelassenen Arztes bzw. Zahnarztes oder im Ambulatorium eines Krankenhauses. Zusatz- versicherung wie für Zahnersatz, Sehhilfe und Hörgeräte sind einige Beispiele die unter den Leistungen einer ambulanten Zusatzversicherung fallen.
Anschlussheilbehandlung Anschlussheilbehandlungen sind Rehabilitationsmaßnahmen die im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erfolgen. Renten- bzw. Versicherungsträger sollten unmittelbar nach der ärztlichen Feststellung über die notwendige Anschlussbehandlung informiert werden, da Versicherungsleistungen im Voraus beantragt werden müssen.
Antrag Pflegeversicherung Nach einer Begutachtung in der häuslichen Umgebung stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) fest ob die Voraussetzungen der Pflege- bedürftigkeit erfüllt sind. Denn nur Versicherte die pflegebedürftig sind können eine Pflege versicherung beantragen und diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Antragsbindefrist Aufgrund des Widerrufs- und Widerspruchsrecht, ist der Antragssteller bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung vorerst 6 Wochen an seinen Vertrag gebunden. Stellt der Antragssteller jedoch zur gleichen Zeit einen Wartezeiterlass, bedingt einer ärztlichen Untersuchung, beginnt die Bindefrist erst an dem Tag, an dem der Befund eingeht (spätestens 14 Tage nach Antragsstellung). Der Wartezeiterlass verfällt jedoch, wenn der ärztliche Befund nicht fristgerecht eingeschickt wird.
Antragsstellung Bei einer Antragsstellung in einer privaten Krankenversicherung wird grundsätzlich nach einem Risiko durch Vorerkrankungen gefragt. Zu Fragen bezüglich des Gesundheitszustandes sind genaue Angaben zu machen und gegebenenfalls auch durch den Arzt bestätigen zu lassen.
Anzeigepflicht Für die Übernahme der Versicherung ist wichtig, dass der Antragsteller nach § 16WG alle ihm bekannten Umstände angibt. Die Entscheidung ob eine Krankheit unerheblich ist liegt alleine beim Versicherer. Jede Gesundheitsveränderung muss bis zur Annahme des Antrages gemeldet werden. Vom Vertrag ausgeschlossen werden nicht angezeigte Erkrankungen. Schlimmstenfalls kann der Versicherer von dem Vertrag zurücktreten und macht diesen dadurch ungültig.
Arbeitgeberanteil Nach §257 SGB erhallten privat Versicherte einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung vom Arbeitgeber. Beteiligungen vom Arbeitgeber an erhöhten Leistungen sowie an Pflegeversicherung sind von Vorteil.
Arbeitgeberwechsel Eine Versicherungspflicht entfällt wenn sich der Arbeitgeber wechselt und dadurch das neue Einkommen des Arbeitnehmers hochgerechnet oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Arbeitnehmer Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Arbeitnehmer deren Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze im Jahr nicht übersteigt. Die gesetzliche Krankenversicherung erhebt bis zur Beitragsbemessungsgrenze den monatlichen Beitrag.
Arbeitnehmer Höhe der Tagegeldversicherung PKV Der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate ist für die Höhe des Tagegeldes maßgebend. Tagegeld ist eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung und wird bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit für längstens 1 Jahr gezahlt. Personen die keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen wird Tagegeld nicht gezahlt. z.B. Kinder, Schüler, Studenten, Rentner.
Arbeitsentgelt Bis auf pauschal besteuerte Einkünfte sind alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze aus der Beschäftigung mit ihrem Bruttobetrag beitragspflichtig.
Arbeitslosigkeit In der Arbeitslosigkeit des Versicherten entsteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch kann in der privaten Krankenversicherung eine Ruhensvereinbarung getroffen werden wenn es sich um eine vorübergehende Arbeitslosigkeit bis zu 36 Monaten handelt. Sieht die PKV keine kostenlose Ruhevereinbarung vor, kann sie gegen einen geringen Beitrag aufrechterhalten werden.
Arbeitslosigkeit Tagegeldversicherung PKV Für eine Tagegeldversicherung kommen Personen in Frage die selbständig erwerbstätig oder angestellt sind. Bei Arbeitslosigkeit fällt dese Voraussetzung für eine Tagegeldversicherung weg. Dennoch gibt es einige Versicherer die ein Ruhen der Verträgeanbieten damit nach Beendigung einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit die Tagegeldversicherung fortgesetzt werden kann.
Arbeitsunfähigkeit Eine Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor wenn durch einen ärztlichen Befund belegt wird, dass der Versicherte seine Arbeit vorübergehend nicht nachkommen kann. Nach § 9 Abs. 1 MB/KT muss die Arbeitsunfähigkeit der Versicherung mitgeteilt werden. In diesem Zeitraum darf der Versicherte keine andere Arbeit ausüben. (§ 1 Abs. 3 MB/KT)
Arbeitsunfall Bei Arbeits- bzw. Berufsunfällen darf die Krankenkasse keine Leistungen erbringen, denn gleichzeitig Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung besteht. Dann gehen deren Leistungen vor.
Arzneimittel GKV Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten bis zum Festbetrag der preis-günstigsten verschriebenen Medikamente. Dies bedeutet eine Zuzahlung für den Versicherten. Ausnahme für Patienten :
● Versicherte unter 18 Jahren
● finanzielle Härtefälle
● Arzneien, die in Verbindung mit einer Schwangerschaft verschrieben werden
● Abnahme von Harn und Blutstreifen
In einer Negativliste stehen alle Medikamente die nicht von der Krankenkasse erstattet werden.
Arzneimittel PKV Verschriebene Arzneimittel aus der Apotheke werden je nach Tarif erstattet. Hierzu zählen allopathische und homöopathische Mittel. (§ 4 Abs.3 MB/KK)
Aufnahmefähigkeit in PKV Das Alter für die Aufnahmefähigkeit in eine PKV legt der Versicherer fest. Im Geschäftsgebiet des Versicherers muss auch die Wohnung des Versicherten liegen. Die Versicherung darf bei Vorerkrankungen einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss festsetzen. Dennoch kann eine spätere Prüfung ergeben das die besonderen Bedingungen wegen des erhöhten Risikos aufgehoben werden kann.
Ausland Krankenversicherung Bei Privaten Krankenversicherung ist auch die Leistung Auslandskrankenversicherung enthalten. Bei einer oder mehreren Auslandsreisen im Jahr sollte eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Bis zu 56 Tage ist meist die einzelne Reise festgesetzt.
Auslandsaufenthalte - Leistungen
(Krankenzusatzversicherungen)
Leistungen (Krankenzusatzversicherung) bei Auslandsaufenthalte sollten bei der gesetzlichen Krankenversicherung vorab in Anspruch genommen werden. Die Tarifleistung beträgt in der Regel 100%. Erstattungsleistungen sind:
● ärztliche Behandlung
● Arznei-, Heil- und Verbandmittel
● Röntgendiagnostik
● Kosten eines stationären Krankenhausaufenthaltes
● die Krankentransportkosten
● schmerzstillenden Zahnbehandlung
● Zahnfüllung in einfacher Ausführung + Reparaturen von Zahnersatz
Darüber hinaus sind im Falle eines Todes die Kosten einer Überführung oder Bestattung im Ausland mitversichert.
Auslandsversicherungsschutz in der PKV Bei einer Auslandsreiseversicherung übernimmt die PKV die Kosten der ärztliche Behandlung, der Medikamente und des Krankenhausaufenthalts, als auch die Kosten des medizinisch notwendigen Krankenrücktransportes. In außereuropäischen Ländern besteht der Versicherungsschutz im ersten Reisemonat auch ohne besondere Vereinbarungen. In außereuropäischen Staaten sollte vor der Reise eine gesonderte Vereinbarung mit der Versicherung getroffen werden.
Außergewöhnliche Belastung Soweit eine zumutbare Belastung ein gewisses Maß übersteigt kann das Finanzamt Krankheitsbedingte Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung anerkennen(§33 EStG).
Auszahlung der Versicherungsleistung Sind von dem Versicherten die geforderten Nachweise erbracht ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet (§ 6 MB/KK). Nur Originalrechnungen sind einzureichen. Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen sowie ggf. die Zuschläge für das Ein- oder Zweibettzimmer müssen aus den Krankenhausrechnungen ersichtlich sein. Von anderweitigen Versicherungen werden auch Duplikatrechnungen anerkannt auf deren Rechnung die Leistung des Versicherungsträgers bestätigt sind. Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung genügt eine ärztliche Bescheinigung. Auf dieser Bescheinigung muß der Name der behandelten Person, die Dauer des Krankenhausaufenthaltes und die genaue Krankheitsbezeichnung sein.