Die 10 wichtigsten Fragen zur Riester-Förderung

1. Für wen ist die Riester-Förderung geeignet? 
    Für nahezu jeden! Familien profitieren von einer hohen Zulage und Besserverdiener von der Steuerersparnis. Allerdings kann nicht jeder
    die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Wenn Sie zu einer der nachfolgend aufgelisteten Berufsgruppen gehören, sind Sie
    „Riester-förderiähig" und haben somit die Möglichkeit die staatlichen Zulagen zu erhalten.
    „Riester-förderfähig" sind:
 
Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung wie Arbeiter und Angestellte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Außerdem ...
Beamte, Richter und Soldaten,
Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II (außer, wenn das Arbeitslosengeld II nur darlehensweise bezogen wird),
Eltern in der Kindererziehungszeit,
bestimmte Selbstständige wie z.B. Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind,
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes,
geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
   von 15 % auf den jeweils vollen Beitragssatz (2013: 18,9 %) aufgestockt haben,
Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Dienstunfähigkeit aus einem Alterssicherungssystem
   (z. B. gesetzliche Rentenvers.) beziehen.
 
Wenn Sie nicht zu einer der oben genannten Gruppen gehören, dann können Sie unter Umständen doch die Förderung erhalten, wenn z.B. Ihr Ehegatte „Riester-förderfähig" ist.
 

 

2. Welche Anlagevarianten/-möglichkeiten gibt es?

    Sie können beim Abschluss eines Riester-Vertrages zwischen verschiedenen Vertragsvarianten wählen. Dabei sind lhre persönlichen

    Lebensumstände wie das Eintrittsalter ebenso entscheidend wie lhre Risikoneigung. Grob unterscheiden können Sie zwischen vier

    Anlageformen: dem Banksparplan, der privaten Rentenvers., dem Fondsprodukt und seit kurzem auch dem BauSparvertrag.


Riester-Banksparpläne sind aufgrund der festgelegten Verzinsung vor allem    für Sie geeignet, wenn Sie eine äußerst sichere

    Anlagevariante bevorzugen und dafür auch auf höhere Renditen verzichten würden. Geeignet ist der Banksparplan eher für ältere

    Riester-Sparer.

 
Bei privaten Riester-Rentenversicherungen sind Sie ebenfalls als sicherheitsorientierter Kunde richtig beraten. Bei fondsgebundenen

    privaten Rentenversicherungen ist zwar eine Mindestverzinsung nicht garantiert, dafür besteht aber die Chance auf eine höhere Rendite.

    Besonders geeignet sind sie bei längeren Laufzeiten.

 
Riester-Fondssparpläne investieren in der Ansparphase direkt in Fonds. Fondsprodukte kommen für Sie in Frage, wenn Sie eine

    möglichst hohe Rendite erzielen möchten.

 

Seit Einführung von Wohn-Riester im Jahr 2008 zählen nun auch Bausparverträge und Darlehen zu den Riester-geförderten Produkten.

    Durch die bei Bausparverträgen über die gesamte Laufzeit festgelegte Verzinsung, besteht kein Risiko für Sie als Sparer. Bausparverträge

    sind deshalb besonders für Sie geeignet, wenn Sie sicher bauen bzw. ein Eigenheim erwerben wollen und zugleich nach einer sicheren

    Anlage suchen.

 

 

3. Wie hoch sind die staatlichen Zulagen*, die ich pro Jahr maximal bekommen kann?

 

                          Grundzulage     Zulage Ehepaar     Kinderzulage

Seit 2008                  154 €                 308 €                 185€ (300€)**

 

*  Bonus bis zum voll­en­de­ten 25. Lebens­jahr einmalig 200 Euro

** Für ab 01.01.2008 geborene Kinder erhalten Sie eine erhöhte Zulage von 300 Euro jährlich.

 

 

4. Wie viel muss ich einzahlen, um die volle staatliche Zulage zu erhalten?

    Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie einen so genannten Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser beläuft sich seit dem Jahr 2008 auf

    4 % Ihres sozialver-sicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens - maximal 2.100 € - abzüglich der jeweiligen Zulage. Zahlen Sie einen

    geringeren Beitrag als den Mindesteigenbeitrag in Ihren Vertrag ein, wird die Zulage im Verhältnis des tatsächlich gezahlten Eigenbeitrags

    zum Mindesteigenbeitrag gekürzt.

 

5. Wie kann ich die Zulage beantragen?

    Um die staatliche Zulage zu Ihrer Riester-Rente zu erhalten, ist es notwendig, dass Sie einen so genannten Zulagenantrag bei lhrem

    Anbieter stellen. Dieser übermittelt den Zulagenantrag dann an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Dort wird er geprüft

    und die Zulage an ihren Anbieter überwiesen und von diesem auf lhrem Vertrag gutgeschrieben. Die staatlichen Zulagen können Sie für

    maximal zwei Jahre rückwirkend beantragen. Leider haben bisher 20% aller Geförderten ihren Antrag noch nicht gestellt. 400 Millionen

    Euro werden dadurch verschenkt.

 
    Damit Sie nicht jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag ausfüllen müssen, können Sie einen Dauerzulagenantrag stellen. Sie erteilen dem

    Anbieter damit eine Vollmacht, die Zulagen automatisch für Sie zu beantragen. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie Änderungen an der

    Familiensituation nach wie vor an lhren Anbieter übermitteln müssen, da sonst der Antrag Jahr für Jahr unverändert fortgeschrieben wird.

 

 

6. Welche steuerlichen Vorteile bietet die Riester-Rente für mich?

    Wenn Sie steuerpflichtig sind und zum Riester-förderfähigen Personenkreis gehören (siehe Frage I), steht Ihnen ein zusätzlicher

    Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung, der seit 2008 maximal 2.100 Euro beträgt. Der komplette Beitrag inklusive Zulage, maximal

    2.100 € pro geförderter Person, wird automatisch in der Einkommensteuer-Veranlagung als Sonderausgabe abgezogen. Ist die

    Steuerersparnis höher als die bereits erhaltene Zulage, erhält man auch noch die Differenz zu der bereits erhaltenen Zulage.

 
    Zu den begünstigten Aufwendungen gehören nicht nur die von lhnen geleisteten Riester-Beiträge, sondern auch die lhnen zustehenden

    Zulagen.

 

 

7. Welche Kosten fallen bei meinem Riester-Vertrag an?

    Die Höhe der Kosten unterscheidet sich je nach Anbieter. In der Regel fallen Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten

    an. Einige Versicherer verlangen zudem beispielsweise bei Kündigung oder Anbieterwechsel weitere Kosten. Eine Übersicht über die

    anfallenden Kosten erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

 

 

8. Wann erhalte ich frühestens Leistungen aus einem Riester-Vertrag?

    Die RiesterAnbieter dürfen per Gesetz erst Leistungen erbringen, wenn der Versicherte mindestens 60 Jahre alt ist oder vor Vollendung

    des 60. Lebensjahres eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt. In der Ansparphase sind jedoch bereits

    Entnahmen zur lmmobilienfinanzierung („Wohn-Riester") möglich.


    Außerdem können Sie vorzeitig über Ihr angespartes Kapital verfügen, wenn Sie lhren Riester-Vertrag kündigen. Allerdings sollten Sie

    beachten, dass lhnen in diesem Fall die staatliche Förderung verloren geht und Sie Zulagen und gewährte Steuervorteile zurückzahlen

    müssen. Ebenfalls vorzeitig über Ihr angespartes Kapital verfügen können Sie, wenn Sie das Geld für eine selbstgenutzte Immobilie

    einsetzen (siehe Frage 10).

 

 

9. Was passiert mit meinen eingezahlten Beiträgen im Todesfall?

    Tritt der Todesfall vor Rentenbeginn ein, kann das bis dahin angesparte Kapital auf einen Altersvorsorgevertrag lhres Ehepartners

    übertragen oder in eine Rente umgewandelt werden. Eine Auszahlung in einer Summe ist ebenfalls möglich, dann müssen jedoch die

    erhaltenen Zulagen und Steue~ergünstigungen zurückgezahlt werden. Haben Sie keinen Ehepartner, geht das Kapital an lhre Erben, die

    die staatliche Förderung auf jeden Fall zurückzahlen müssen. Kinder, die Anspruch auf Kindergeld haben, können das Guthaben in eine

    Waisenrente umwandeln.

 
    Um einen Todesfall nach dem Rentenbeginn abzusichern, können Sie eine Rentengarantiezeit vertraglich vereinbaren. Schließen Sie

    beispielsweise eine Rentengarantiezeit von fünf Jahren in lhren Vertrag ein, wird auch bei Tod nach dem Rentenbeginn für diesen

    Zeitraum eine Rente an lhre Erben gezahlt.

 

 

10. Ich möchte bauen, welche Riester-Förderung bekomme ich?

      Mit lnkrafttreten des Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2008 haben „Riester-förderfähige" Personen die Möglichkeit den Staat an der

      Finanzierung lhres Eigenheims zu beteiligen.


      Die Förderung ist genauso gestaltet, wie bei einem herkömmlichen Riester-Vertrag. Genaueres zur Förderung können Sie unter den

      Fragen 3 und 4 nachlesen.