Der geänderte Auszahlungsbeginn bei der Riester-Rente ab dem
62. Lebensjahr gilt auch für die staatlich geförderte Basisrente.
Wer also erst nach dem Jahr 2011 eine Basisrente abschließen und
seine Altersvorsorgebeiträge mit einem Sonderausgabenabzug staatlich
fördern lassen möchte, muss ebenfalls auf den neuen frühestmöglichen
Auszahlungsbeginn (62. Lebensjahr) achten. Ansonsten ist keine
steuerliche Förderung in Form des Sonderausgabenabzugs möglich.
Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, kann die
Basisrente schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt
werden.