Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie so früh wie möglich abschließen. Doch junge Leute wie Schüler, Azubis und Studenten können meist nur eine geringe BU-Rente vereinbaren. Dann muss sie sich später problemlos erhöhen lassen. Wenn der Versicherer aber bei der üblichen Nachversicherungsgarantie nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, kann die Nachversicherung nach einem Berufswechsel oder durch ein inzwischen begonnenes, risikoreiches Hobby trotzdem noch teuer oder unmöglich werden.
Mit einer Nachversicherung können Sie die versicherte BU-Rente dem gestiegenen Bedarf anpassen. Natürlich wäre dies bei einer Summenversicherung – wie der BU-Versicherung – auch durch den Neuabschluss einer zweiten Versicherung möglich. Aber bei einem Neuabschluss werden immer Fragen zu Vorerkrankungen gestellt. Dies kann dann zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder auch zur Ablehnung des Antrags führen. Bei einer Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie verzichtet der Versicherer auf diese erneute Gesundheitsprüfung.
Stellen Sie sich eine Nachversicherung am besten wie einen Neuabschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem gleichen Versicherungs- und Leistungsende der bereits bestehenden Versicherung vor. Am bestehenden Vertrag ändert sich nichts und bei dem Erhöhungsantrag wird lediglich auf die Gesundheitsprüfung verzichtet. Nicht mehr – und nicht weniger! Dies hat folgende Konsequenzen:
Natürlich ist eine solche Nachversicherungsgarantie gut und wichtig, denn mit zunehmendem Alter häufen sich Vorerkrankungen. Dann wird es immer komplizierter, eine (zusätzliche) Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Risikozuschläge oder -ausschlüsse zu bekommen. Aber wenn der Versicherer nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, können andere Risikoprüfungen zu einem erhöhten Beitragssatz oder zur Ablehnung des Nachversicherungsantrags führen.
Einige Versicherungsgesellschaften verzichten bei der Nachversicherung generell auf eine Risikoprüfung. Dann fällt weder eine Gesundheitsprüfung noch eine Prüfung des jetzigen Berufs oder eventuell hinzugekommener Hobbys an. Das ist insbesondere für junge Menschen wichtig, die ihre zukünftigen Berufs- und Freizeitrisiken noch nicht absehen können – wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:
Grundsätzlich ist eine Nachversicherung aber nicht mehr möglich, wenn die versicherte Person bereits berufsunfähig ist oder BU-Leistungen beantragt hat. Und die Nachversicherung ist auch nicht zu jeder Zeit möglich. So bieten die meisten Versicherer eine anlassbezogene und einige wenige Versicherer zusätzlich noch eine anlassunabhängige Nachversicherung an.
Hier kann die BU-Rente nur zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung bzw. ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden. Diese Anlässe sind in den Versicherungsbedingungen genau aufgeführt und können je nach Anbieter durchaus unterschiedlich sein. Typische Anlässe sind beispielsweise:
Je mehr Anlässe in den Bedingungen aufgeführt sind, desto höher sind die Chancen zur Anpassung der versicherten BU-Rente. Allerdings sollten Sie hier auch auf die Fristen achten. Denn einige Versicherer ermöglichen die Nachversicherung nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses, andere bieten Fristen bis zu 12 Monaten. Haben Sie eine zu knapp bemessene Frist z. B. nach Geburt eines Kindes verpasst, müssen Sie unter Umständen bis zur Geburt des nächsten Kindes warten, um den Versicherungsschutz doch noch anpassen zu können.
Einige Versicherer bieten zusätzlich auch eine anlassunabhängige Nachversicherung bzw. Ausbaugarantie an. Hier kann zu bestimmten Zeitpunkten oder innerhalb definierter Zeiträume der BU-Schutz ohne ein besonderes Ereignis erhöht werden. Zu Zeitpunkten bzw. Zeiträumen gibt es die unterschiedlichsten Regelungen. Ob und wann Sie eine solche Nachversicherung beantragen können, wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen beschrieben. Aber auch hier dürfen Sie den Zeitpunkt oder Zeitraum nicht verpassen.