Eine Nachversicherungsgarantie OHNE Risikoprüfung ist besser!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie so früh wie möglich abschließen. Doch junge Leute wie Schüler, Azubis und Studenten können meist nur eine geringe BU-Rente vereinbaren. Dann muss sie sich später problemlos erhöhen lassen. Wenn der Versicherer aber bei der üblichen Nachversicherungsgarantie nur auf eine erneute Gesundheits­prüfung verzichtet, kann die Nachversicherung nach einem Berufswechsel oder durch ein inzwischen begonnenes, risikoreiches Hobby trotzdem noch teuer oder unmöglich werden.

 

Wozu dient eine Nachversicherungsgarantie?

Mit einer Nachversicherung können Sie die versicherte BU-Rente dem gestiegenen Bedarf anpassen. Natürlich wäre dies bei einer Summen­versicherung – wie der BU-Versicherung – auch durch den Neuabschluss einer zweiten Versicherung möglich. Aber bei einem Neuabschluss werden immer Fragen zu Vorerkrankungen gestellt. Dies kann dann zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder auch zur Ablehnung des Antrags führen. Bei einer Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie verzichtet der Versicherer auf diese erneute Gesundheitsprüfung.

 

Stellen Sie sich eine Nachversicherung am besten wie einen Neuabschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem gleichen Versicherungs- und Leistungsende der bereits bestehenden Versicherung vor. Am bestehenden Vertrag ändert sich nichts und bei dem Erhöhungsantrag wird lediglich auf die Gesundheits­prüfung verzichtet. Nicht mehr – und nicht weniger! Dies hat folgende Konsequenzen:

  • Inzwischen erlittene Vorerkrankungen können keine Risikozuschläge, Leistungs­ausschlüsse oder Antragsablehnung verursachen.

 

  • Der Beitrag wird anhand des inzwischen höheren Alters der versicherten Person und der verbleibenden Versicherungs-/Leistungsdauer ermittelt.

 

  • Aber eine risikoreichere Berufstätigkeit (z.B. nach Abbruch des Studiums/der Lehre oder Wechsel des Berufs) kann durchaus zu einer ungünstigeren Berufsgruppeneinstufung und damit zu höheren Beiträgen führen.

 

  • Auch neu hinzugekommene Freizeitrisiken können Risikozuschläge oder auch eine Antragsablehnung zur Folge haben.

 

  • Übersteigt die insgesamt versicherte BU-Rente bestimmte Grenzen oder ist sie dem Einkommen nicht angemessen, kann der Antrag abgelehnt werden.

 

Natürlich ist eine solche Nachversicherungs­garantie gut und wichtig, denn mit zunehmendem Alter häufen sich Vorerkrankungen. Dann wird es immer komplizierter, eine (zusätzliche) Berufsunfähigkeits­versicherung ohne Risikozuschläge oder -ausschlüsse zu bekommen. Aber wenn der Versicherer nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, können andere Risikoprüfungen zu einem erhöhten Beitragssatz oder zur Ablehnung des Nachversicherungsantrags führen.

 

Eine Nachversicherungsgarantie ohne Risikoprüfung ist besser!

Einige Versicherungsgesellschaften verzichten bei der Nachversicherung generell auf eine Risikoprüfung. Dann fällt weder eine Gesundheitsprüfung noch eine Prüfung des jetzigen Berufs oder eventuell hinzugekommener Hobbys an. Das ist insbesondere für junge Menschen wichtig, die ihre zukünftigen Berufs- und Freizeitrisiken noch nicht absehen können – wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:

 

  • Wer sich noch als Schüler versichert, behält die günstige Berufsgruppen­einstufung auch für die Nachversicherung – selbst wenn er dann als Bäcker, Berufskraftfahrer oder Dachdecker tätig ist und bei einem Neuantrag in eine deutlich teurere Berufsgruppe eingestuft werden würde.

 

  • Ein versicherter Student behält die günstige Berufsgruppen­einstufung auch für die Nachversicherung – selbst wenn er inzwischen das Studium abgebrochen hat und eine schlechter eingestufte Tätigkeit ausübt. Dies gilt natürlich auch für Studenten, die ihr Studium erfolgreich beendet haben und jetzt einen Risikoberuf ausüben – im Extremfall vielleicht auf einer Bohrinsel tätig sind und eigentlich kaum noch versicherbar wären.

 

  • Auch wer inzwischen eine risikobehaftete Freizeitbeschäftigung wie Berg-, Flug-, Kampf-, Motor- oder Wassersport begonnen hat, muss bei der Nachversicherung weder mit Risikozuschlägen, noch mit Leistungs­ausschlüssen rechnen.

 

Grundsätzlich ist eine Nachversicherung aber nicht mehr möglich, wenn die versicherte Person bereits berufsunfähig ist oder BU-Leistungen beantragt hat. Und die Nachversicherung ist auch nicht zu jeder Zeit möglich. So bieten die meisten Versicherer eine anlassbezogene und einige wenige Versicherer zusätzlich noch eine anlassunabhängige Nachversicherung an.

 

Die anlassbezogene Nachversicherung

Hier kann die BU-Rente nur zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung bzw. ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden. Diese Anlässe sind in den Versicherungsbedingungen genau aufgeführt und können je nach Anbieter durchaus unterschiedlich sein. Typische Anlässe sind beispielsweise:

  • Abschluss einer Berufsausbildung bzw. eines Studiums und Beginn der entsprechenden Tätigkeit,
  • Erreichen der Volljährigkeit,
  • Heirat der versicherten Person,
  • Geburt oder Adoption eines Kindes,
  • Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie,
  • Erhöhung des Einkommens der versicherten Person um einen bestimmten Prozentsatz bzw. über eine bestimmte Bemessungsgrenze,
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch die versicherte Person usw.

 

Je mehr Anlässe in den Bedingungen aufgeführt sind, desto höher sind die Chancen zur Anpassung der versicherten BU-Rente. Allerdings sollten Sie hier auch auf die Fristen achten. Denn einige Versicherer ermöglichen die Nachversicherung nur innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses, andere bieten Fristen bis zu 12 Monaten. Haben Sie eine zu knapp bemessene Frist z. B. nach Geburt eines Kindes verpasst, müssen Sie unter Umständen bis zur Geburt des nächsten Kindes warten, um den Versicherungsschutz doch noch anpassen zu können.

 

Die anlassunabhängige Nachversicherung

Einige Versicherer bieten zusätzlich auch eine anlassunabhängige Nachversicherung bzw. Ausbaugarantie an. Hier kann zu bestimmten Zeitpunkten oder innerhalb definierter Zeiträume der BU-Schutz ohne ein besonderes Ereignis erhöht werden. Zu Zeitpunkten bzw. Zeiträumen gibt es die unterschiedlichsten Regelungen. Ob und wann Sie eine solche Nachversicherung beantragen können, wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen beschrieben. Aber auch hier dürfen Sie den Zeitpunkt oder Zeitraum nicht verpassen.