Warum sollten Sie BU-Absicherung und Altersvorsorge unbedingt trennen?

 

Um sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen, können Sie eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) in Verbindung mit einer Lebens- oder auch Rentenversicherung als Hauptversicherung abschließen.

 

Worin unterscheiden sich SBU und BUZ?

Bei der SBU ist die Versicherungsdauer frei wählbar und der Beitrag relativ niedrig. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie die vereinbarte monatliche BU-Rente – maximal bis zur vereinbarten Leistungsdauer. Allerdings enthält die SBU keinen Sparvertrag. Deshalb erfolgt i.d.R. keine Auszahlung, wenn der Vertrag zum Ende der Versicherungsdauer ohne Versicherungsfall endet.

 

Bei der BU-Zusatzversicherung dagegen ist der BU-Schutz nur ein Zusatz – beispielsweise zu einem Altersvorsorgeprodukt (Rentenversicherung oder kapitalbildende Lebensversicherung). Die Versicherungsdauer der BU-Zusatzversicherung kann maximal so lang sein, wie die Versicherungsdauer der Hauptversicherung. Im Falle einer Berufsunfähigkeit werden die Beiträge für die Hauptversicherung freigestellt. Diese BU-Beitragsbefreiung ist bei einer Rentenversicherung durchaus sinnvoll, denn dadurch bleibt der Vertrag zur Altersvorsorge auch im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten.

 

Darüber hinaus können Sie zusätzlich zu der o.g. Beitragsbefreiung noch eine monatliche BU-Rentenzahlung vereinbaren. Der Beitrag ist dann im Vergleich zu einer SBU jedoch deutlich höher, da Sie neben dem Beitrag für den BU-Schutz noch ein Sparbeitrag für die Altersvorsorge zahlen müssen. Und nur dieser Sparbeitrag führt dazu, dass zum Ablauf der Hauptversicherung eine Auszahlung erfolgen kann.

 

Die Kombination aus BU-Rente und Altersvorsorge in einem Vertrag hat Nachteile.

Bei der Altersvorsorge kommt es auf einen zuverlässigen Anbieter und auf eine gute Rendite des Sparbeitrages an. Für eine guten BU-Absicherung sind neben der Zuverlässigkeit des Versicherers noch gute Versicherungsbedingungen und eine günstige Risiko-Einstufung des ausgeübten Berufs wichtig. In den seltensten Fällen wird der Spezialist für die Altersvorsorge auch der günstigste Anbieter für die BU-Rente sein.

 

Sowohl Lebens- oder Rentenversicherungen als auch Berufsunfähigkeitsversicherungen haben naturgemäß eine sehr lange Versicherungsdauer. Statistiken besagen jedoch, dass sehr viele Lebens- und Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt werden, da in Krisenjahren die Beiträge hierfür nicht mehr aufgebracht werden können. Wer jedoch seine BU-Rente an ein solches Altersvorsorge-Produkt gekoppelt hat, würde bei einer Beitragsfreistellung oder (Teil-)Kündigung auch den wichtigen Schutz vor Berufsunfähigkeit reduzieren bzw. verlieren. Haben Sie dagegen BU- und Altersvorsorge in getrennten Verträgen abgeschlossen, können Sie z.B. die Lebensversicherung beitragsfrei stellen oder auch kündigen – aber den wichtigen BU-Schutz unverändert beibehalten.

 

Deshalb ist in den meisten Fällen die vertragliche Trennung von BU-Rente und Altersvorsorge ratsam. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie BU- und Altersvorsorge auch völlig getrennt betrachten sollten. Im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt nämlich nicht nur das Arbeitseinkommen – sondern in der Regel auch der Arbeitgeberanteil für die Kranken- und Rentenversicherung. Deshalb sollten Sie auf folgende Punkte achten:

 

  • Wählen Sie die Versicherungs- und Leistungsdauer Ihrer BU-Absicherung möglichst so, dass im Falle einer dauerhaften Berufsunfähigkeit die BU-Rentenzahlung erst bei Eintritt der Altersrente endet.

 

  • Vereinbaren Sie die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente so, dass Sie davon nicht nur den Lebensunterhalt bestreiten – sondern auch Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung begleichen können.

 

  • Prüfen Sie vor dem Abschluss von Verträgen zur Altersvorsorge (z.B. private Rentenversicherung), ob darin eine Beitragsbefreiung für den Fall einer Berufsunfähigkeit mitvereinbart werden kann. Dann übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung und sichert den Fortbestand der Altersvorsorge, falls Sie berufsunfähig werden. Achten Sie aber auch hier auf gute Versicherungsbedingungen der BU-Zusatzversicherung.

 

  • Haben Sie schon Sparpläne zur Altersvorsorge (z.B. Sparplan, Fondssparplan, Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung) ohne BUZ-Beitragsbefreiung abgeschlossen, können wir Ihnen vielleicht mit dem „Golden BU Vorsorgeschutz“ der „LV 1871“ helfen. Dies ist eine spezielle BU-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung – aber mit 3 Jahren Wartezeit – zur Absicherung Ihrer Vorsorgeverträge. Im Falle Ihrer Berufsunfähigkeit werden die Beiträge für Ihre Vorsorgeverträge weiter gezahlt – aber nicht von Ihnen, sondern von der Versicherungsgesellschaft ! ;)