Reichen Rente, gesetzliche Pflegeversicherung und Vermögen der WEltern nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, nimmt der Staat die Kinder der pflegebedürftigen Person in die Pflicht. In der Praxis geht das Sozialamt in Vorleistung und fordert die Unterhaltsansprüche dann bei den Kindern ein. Auch wenn die Eltern das nicht wollen - verhindern können sie es nicht: ein Verzicht auf Unterhaltsansprüche ist unwirksam.