Für z.B. folgende Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll und zum Teil gesetzlich vorgeschrieben:
Rechtsanwälte
Notare
Steuerberater
Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte
Architekten
Bauingenieure und Statiker
Einige Beamte (z.B. Lehrer, Polizisten usw.)
Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler
Mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung können Sie Ihre persönliche
Existenz absichern und sich vor den finanziellen Folgen solcher Fehler schützen.
Denn bei dieser Versicherung handelt es sich um eine auf Dienstleistungsunternehmen und freie Berufe zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter
Ihren Mandanten bzw. Auftraggebern zufügen. Darüber hinaus bieten wir z. B. für Vereine, Verbände und sonstige Personenvereinigungen besondere Versicherungskonzepte
an, die neben dem Vereinsvermögen auch die ehrenamtlich engagierten Mitarbeiter schützen.
Im Schadenfall prüfen unsere spezialisierten Juristen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen wir bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren wir für Sie und die Versicherten ab, auch vor Gericht (Übernahme von Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten).
Unsere Versicherungslösungen sind auf die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zugeschnitten. Unter den mehr als 360 Berufsbezeichnungen und Suchbegriffen finden wir auch für Sie die optimale
Absicherung - gerade für die Risiken Ihrer Tätigkeit.